Studentisches Praktikum
Auch als Studentin und Student können Sie beim Arbeitsgericht Hamburg im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum nach § 5 Abs. 1 und 2 HmbJAG absolvieren.
Auch als Studentin und Student können Sie beim Arbeitsgericht Hamburg im Rahmen Ihres Studiums ein Praktikum nach § 5 Abs. 1 und 2 HmbJAG absolvieren.
Das Praktikum gibt Einblicke in die gerichtlichen Arbeitsabläufe beim Arbeitsgericht. Sie nehmen unter anderem an mündlichen Verhandlungen teil sowie an deren Vor- und Nachbereitung. Sie können außerdem die Klagaufnahme in der Rechtsantragstelle verfolgen. Durch das Praktikum erhalten sie einen umfassenden allgemeinen Überblick über die Gerichtsorganisation und die Abläufe des Arbeitsgerichts.
Sollten Sie Interesse an einem Praktikumsplatz haben, richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bitte per Mail an: larbgvorzimmer@lag.justiz.hamburg.de