Referendariat
Referendariat
Welche Ausbildungsmöglichkeiten habe ich als Referendar bzw. Referendarin?
Sie können die Wahlstation I oder die Wahlstation II beim Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht absolvieren (§ 42 Abs. 1 und 2 HmbJAG), wenn Sie den Schwerpunktbereich des Gebiets der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit gewählt haben (§ 42 Abs. 3 HmbJAG).
Wie ist die Ausbildung gestaltet?
Sie werden einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts zur Einzelausbildung zugewiesen.
Üblicherweise verfassen Sie Urteile, Beschlüsse und Gutachten und halten Aktenvorträge vor der Kammer. Ferner nehmen Sie an Sitzungen und Beratungen der Kammer einschließlich Vor- und Nachbereitung teil. Beim Arbeitsgericht leiten Sie eine Verhandlung (Gütetermin) unter Aufsicht Ihres Ausbilders bzw. Ihrer Ausbilderin.
Die konkrete Gestaltung Ihrer Ausbildung obliegt Ihrem Ausbilder bzw. Ihrer Ausbilderin.
Wo muss ich mich bewerben?
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen können Sie per Mail unter der Adresse LArbG Vorzimmer <larbgvorzimmer@lag.justiz.hamburg.de> einreichen. Ihren Wunsch bzgl. einer bestimmten Ausbilderin oder eines bestimmten Ausbilders berücksichtigen wir nach Möglichkeit.