International Tribunal for the Law of the Sea (ITLOS)
Hamburg ist Sitz des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH).

Hamburg ist Sitz des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH), der auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 gegründet wurde.
Dem Internationalen Seegerichtshof gehören 21 Richter an, die von den Vertragsparteien für neun Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre wird ein Drittel des Richtergremiums neu gewählt. Präsident des Internationalen Seegerichtshofs ist seit Oktober 2020 Albert J. Hoffmann aus Südafrika.
Der Internationale Seegerichtshof entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens. Er kann nicht nur von den Vertragsstaaten oder internationalen Organisationen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch von natürlichen und juristischen Personen angerufen werden.
Der Internationale Seegerichtshof ist bisher in 31 seerechtlichen Streitfällen eingeschaltet worden. In diesen Fällen ging es häufig um die Forderung nach der sofortigen Freigabe von Schiffen, die wegen des Vorwurfs der illegalen Fischerei festgehalten worden waren. Informationen zu den einzelnen Fällen stellt der ISGH auf seiner Internetseite Cases zur Verfügung.
Umfassende Informationen über den Internationalen Seegerichtshof finden Sie in englischer und französischer Sprache auf den Internetseiten des ISGH.