Gerichte

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

International Tribunal for the Law of the Sea (ITLOS)

Hamburg ist Sitz des Internationalen Seegerichtshofs (ISGH).

ISGH
© ISGH

Hamburg ist Sitz des Internationalen Seegerichtshofs (International Tribunal for the Law of the Sea), der auf der Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 gegründet wurde.

Dem Internationalen Seegerichtshof gehören 21 Richter und Richterinnen an, die von den Vertragsparteien des Seerechtsübereinkommens für neun Jahre gewählt werden. Eine Wiederwahl ist möglich. Alle drei Jahre wird ein Drittel des Richtergremiums neu gewählt. Präsident des Internationalen Seegerichtshofs ist seit Oktober 2023 Thomas Heidar aus Island.

Der Internationale Seegerichtshof entscheidet in Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Seerechtsübereinkommens. Er kann nicht nur von den Vertragsstaaten oder internationalen Organisationen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch von natürlichen und juristischen Personen angerufen werden.

Der Internationale Seegerichtshof ist bisher in 32 seerechtlichen Streitfällen eingeschaltet worden. Informationen zu den einzelnen Fällen stellt der Gerichtshof in englischer und französischer Sprache auf seiner Internetseite Cases zur Verfügung.