Referendarausbildung
Formulare
Rechtsreferendare, die bereits über steuer- oder zollrechtliche Grundkenntnisse verfügen und diese durch eine Ausbildungsstation in der Finanzgerichtsbarkeit vertiefen wollen, sind beim Finanzgericht Hamburg herzlich willkommen. Das gilt auch für Interessenten, die ihren juristischen Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland als Hamburg ableisten.
Bei Interesse wird um eine Kontaktaufnahme über das Sekretariat des Finanzgerichts (Tel.: (0 40) 4 28 43 - 77 26 oder poststelle@fg.justiz.hamburg.de) spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Ausbildungsbeginn gebeten.
Erfahrene Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Hamburg leiten außerdem - im Zusammenwirken mit der Personalstelle für Referendare beim Hanseatischen Oberlandesgericht - eine Arbeitsgemeinschaft, in der sich Referendare gezielt auf die mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich Steuerrecht vorbereiten können. Anhand von praktischen Fällen wird die Gelegenheit zum Aktenvortrag unter Prüfungsbedingungen gegeben. Anschließend werden auf der Grundlage des Aktenfalls die Probleme des formellen und materiellen Steuerrechts und des steuerlichen Verfahrensrechts besprochen. Ferner besteht die Möglichkeit, aktuelle Steuerrechtsfälle vorzustellen und zu diskutieren.
Die Arbeitsgemeinschaft ist auf 10 Doppelstunden konzipiert und beginnt grundsätzlich einmal im September, sofern sich während der Anmeldezeit von Juli bis Mitte August mindestens vier Referendare in die Teilnehmerliste eingetragen haben. Die Liste wird bei der Personalstelle für Referendare geführt, Dammtorwall 13, 20354 Hamburg, die auch nähere Auskünfte erteilt (Frau Kohlmorgen, Tel.: (0 40) 4 28 43 - 20 95).