Finanzgericht Hamburg

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Erläuterungen zum Klageformular

Die Klageerhebung erfolgt schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Hilfestellung bei der Formulierung einer Klage leistet der Rechtsantragsdienst des Finanzgerichts.

In der Klageschrift müssen folgende Angaben enthalten sein (§ 65 FGO):

Name und Anschrift des Klägers

Bezeichnung des Beklagten

Gegenstand des Klagebegehrens, das ist das Ziel der Klage

ggf. auch den Bescheid und die Einspruchsentscheidung, die angegriffen werden.

Außerdem muss die Klageschrift eigenhändig unterschrieben sein. Sie können aber auch ein Computerfax mit eingescannter Unterschrift benutzen. Sofern Sie Klage per E-Mail erheben möchten, beachten Sie unsere weiterführenden Hinweise auf der Seite Elektronischer Rechtsverkehr.