Verfahrensarten

Zwangsversteigerung
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Zwangsversteigerung

Die Abteilungen für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen eines Amtsgerichts sind sachlich zuständig für die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen eines Schuldners durch:

  • Zwangsversteigerung von Immobilien (privat und gewerblich genutzte Grundstücke, Eigentumswohnungen und Erbbaurechte),
  • Zwangsverwaltung der genannten Objekte,
  • für Verfahren zur Aufhebung einer Gemeinschaft (Erbengemeinschaft oder gemeinschaftliches Eigentum von mehreren Personen) an Immobilien,
  • für die Zwangsversteigerung von im Schiffsregister eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zentral für Hamburg zuständig, soweit sich das Schiff oder Schiffsbauwerk tatsächlich in Hamburg befindet. Der Ort der Registereintragung ist für die Zuständigkeit hingegen nicht relevant.

Zur gerichtlichen Anordnung einer Zwangsversteigerung über eine Immobilie oder ein Schiff durch das Gericht kommt es, wenn ein Gläubiger aus einem vollstreckbaren Titel die Zwangsvollstreckung in die Immobilie oder Schiff betreibt (sogenannte Vollstreckungsversteigerung) oder wenn ein Antrag auf Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft gestellt wird (sogenannte Teilungsversteigerung).

Versteigerungstermine

Wenn das Gericht einen Versteigerungstermin anberaumt hat, wird dieser durch Veröffentlichungen im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Die Mitteilungen sind außerdem an der Gerichtstafel im jeweils zuständigen Gericht zu finden. Zudem werden diese zum Teil im Internet veröffentlicht.

Das vom Gericht eingeholte Verkehrswertgutachten kann nach Veröffentlichung des Termins auf der Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilungen eingesehen werden. Gegen Erstattung der anfallenden Kosten können Verkehrswertgutachten auch kopiert werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Gutachten (zum Teil kostenpflichtig) über Versteigerungsportale zu beziehen.

Wenn Sie mitbieten wollen, beachten Sie bitte die Biethinweise unter Downloads. Für Interessierte empfiehlt sich darüber hinaus, am Vortag in der Geschäftsstelle nachzufragen, ob der angesetzte Versteigerungstermin auch tatsächlich stattfindet.

Wer ist zuständig?

Die Versteigerungen finden in öffentlichen Sitzungen des Amtsgerichts statt, in dessen Bezirk das zu versteigernde Objekt liegt. Mithilfe des Behördenfinders können Sie das in Ihrer Sache zuständige Amtsgericht ermitteln.