Verfahrensarten

Traktor auf dem Acker
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Quelle: Amtsgericht Hamburg

Landwirtschaftssachen

Das Landwirtschaftsgericht ist sachlich unter anderem zuständig für:

  • Anträge auf Erteilung von Hoffolge-Zeugnissen
  • Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass befindet
  • Genehmigung von Hofübergabeverträgen
  • Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (beispielsweise Streit um Abfindungsansprüche oder Altenteilsverträge)
  • Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen.

Wer ist zuständig?

Seit dem 1.4.2004 ist das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf für die Landwirtschaftssachen aller Bezirke der hamburgischen Amtsgerichte zuständig mit Ausnahme der Bezirke des Amtsgerichts Hamburg-Harburg.

Weiterführende Links

Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)