Quelle: Amtsgericht Hamburg
Landwirtschaftssachen
Das Landwirtschaftsgericht ist sachlich unter anderem zuständig für:
- Anträge auf Erteilung von Hoffolge-Zeugnissen
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass befindet
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
- Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (beispielsweise Streit um Abfindungsansprüche oder Altenteilsverträge)
- Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen.
Wer ist zuständig?
Seit dem 1.4.2004 ist das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf für die Landwirtschaftssachen aller Bezirke der hamburgischen Amtsgerichte zuständig mit Ausnahme der Bezirke des Amtsgerichts Hamburg-Harburg.
Weiterführende Links
Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)