Hinterlegung
Die zentrale Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Hamburg ist zuständig für die Hinterlegung von Geld und Wertsachen sowie dem Umfang nach leicht einzulagernder Kostbarkeiten wie folgt:
- Hinterlegungen von Sicherheitsleistungen aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
- Hinterlegungen von Miete oder Pacht, wenn der Vermieter/Verpächter die Annahme der Miete/Pacht verweigert oder verstorben ist und Erben nicht bekannt sind
- Hinterlegung von Geld oder Wertsachen wie Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
Sie ist jedoch nicht zuständig für die Hinterlegung von Testamenten. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihr Nachlassgericht.
Die Hinterlegungsstelle befindet sich um Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (Gebäudeteil B, Raum B113)
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten per Download zur Verfügung gestellten Informationsblättern.