Services

Hinterlegung
© Colourbox.de

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Hinterlegung

Die zentrale Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Hamburg ist zuständig für die Hinterlegung von Geld und Wertsachen sowie dem Umfang nach leicht einzulagernder Kostbarkeiten wie folgt: 

  • Hinterlegungen von Sicherheitsleistungen aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung
  • Hinterlegungen von Miete oder Pacht, wenn der Vermieter/Verpächter die Annahme der Miete/Pacht verweigert oder verstorben ist und Erben nicht bekannt sind
  • Hinterlegung von Geld oder Wertsachen wie Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen

Sie ist jedoch nicht zuständig für die Hinterlegung von Testamenten. Dafür wenden Sie sich bitte an Ihr Nachlassgericht.

Die Hinterlegungsstelle befindet sich um Ziviljustizgebäude, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (Gebäudeteil B, Raum B113)

Öffnungszeiten:

Montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten per Download zur Verfügung gestellten Informationsblättern.

Weiterführende Links

Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA)