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Gerichtsvollzieher:innenprüfdienst

Der Gerichtsvollzieher:innenprüfdienst führt regelmäßig Geschäftsprüfungen bei allen Hamburger Gerichtsvollzieher:innen durch. 

Die Prüfung der rund 100 Hamburger Gerichtsvollzieher:innen dient unter anderem der Feststellung der ordnungsgemäßen Erledigung der Dienstgeschäfte, der Vermeidung von Amtshaftungsansprüchen (beispielsweise in Folge von überlangen Bearbeitungszeiten, fehlerhafter Sachbehandlung, Buchungsfehlern) und erstreckt sich zudem auf den korrekten Ansatz der Gerichtsvollziehungskosten. Gerichtsvollziehungskosten.

Darüber hinaus sind die Prüfungsbeamt:innen als fachliche Ansprechpartner:innen zuständig für:

  • Anfragen der Gerichtsvollzieher:innen, der Dienstaufsichten der Hamburger Gerichtsvollzieher:innen sowie der amtsgerichtlichen Leitung
  • das Fertigen von Stellungnahmen zu gesetzlichen Neuregelungen sowie Länder-/Bundesanfragen im Bereich des Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher:innen
  • Kostenrecht der Gerichtsvollzieher:innen
  • die Anfertigung und Veröffentlichung schriftlicher Ausarbeitungen zu streitigen Kostenrechtsfragen