Gerichtsvollzieher:innen
Bei den Amtsgerichten sind Gerichtsvollzieher:innen tätig, die unter anderem folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Durchführung von Zustellungen (etwa von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen oder einstweiligen Verfügungen)
- Bewirken von Zwangsvollstreckungen
- Vollstreckung von Räumungstiteln
- Abnahme der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid)
Den Namen, die Büroanschrift, Telefonnummer und Sprechzeiten der zuständigen Gerichtsvollzieher:innen erfahren Sie über die Gerichtsvollzieher:innenauskunft.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zu den Zustellkosten: Die Deutsche Post stellt für die Leistungen der förmlichen Zustellung von Schriftstücken nach den Vorschriften der Prozessordnungen neben dem vereinbarten Nettoentgelt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung: Für alle durchgeführten Zustellungen fallen daher zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer an.