Mahngericht

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Antragstellung im Mahnverfahren: Vier Optionen

Belegverfahren mit amtlichem Vordruck

Sofern Sie einen Belegantrag einreichen, beachten Sie bitte, dass die Verwendung des jeweils gültigen gesetzlich vorgeschriebenen Antragsformulars für das maschinelle Mahnverfahren (erhältlich zum Beispiel in Schreibwarengeschäften) zwingend erforderlich ist. Damit Sie im Handel sicher sein können, das richtige Formular zu erwerben, ist hier als Download ein Beispielvordruck (kein gültiges Antragsformular!) abgelegt. Ein solcher Vordruck wird ausgefüllt und unterschrieben beim Amtsgericht eingereicht. Bedenken Sie beim Ausfüllen bitte, dass die Anträge gescannt werden. Erläuterungen zum Vordruck finden Sie in der Ausfüllhilfe sowie bei den Ausfüllbeispielen.

Vermeiden Sie bitte Anlagen. Diese sind nur dann einzureichen, sofern Sie Angaben erhalten, die auf dem Antragsformular keinen Platz mehr hatten. Für zusätzliche Angaben zu Prozessbevollmächtigten (Rechtsform, gesetzliche:r Vertreter:in, Vergütung für Inkassounternehmen) oder für Angaben zur Zuständigkeit des Mahngerichts bei Vorhandensein einer ausländischen Rechtsform verwenden Sie bitte folgenden Zusatzbeleg.

Vermeiden Sie auch Gebührenstempler oder Verrechnungsschecks. In der maschinellen Bearbeitung erhalten Sie nach Erfassung des Formulars grundsätzlich die Kostenrechnung mit Überweisungsträger. Sie können (zum Beispiel als regelmäßige:r oder kostenbefreite:r Antragsteller:in) auch eine dauerhafte Kennziffer (siehe Downloads) beantragen, die Ihre sämtlichen Daten als Antragsteller:in beinhaltet.

Belegverfahren mit Barcode

Über das Portal Online-Mahnantrag.de besteht die Möglichkeit, die Antragsdaten einzugeben und auf weißem Standardpapier gleichzeitig in Klarschrift und als Barcode auszudrucken. Hierbei bietet die Antragsform eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Antragsinformationen (zum Beispiel Hauptforderungen, Zinsforderungen).

Die vollständig ausgedruckte Antragserklärung (meistens vier Seiten, einschließlich Barcode) muss nur noch unterschrieben und der vollständige Antrag an das zuständige Mahngericht übersandt werden.

Auf diese Weise ist es möglich, einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zu stellen, ohne den amtlichen Vordruck kaufen und zwingend verwenden zu müssen. Zudem durchlaufen die Daten bereits bei der Dateneingabe Plausibilitätskontrollen, sodass fehlerhafte oder unvollständige Angaben von vornherein weitgehend vermieden werden. Wir zeigen Ihnen an dieser Stelle ein Musterbeispiel eines Barcode-Mahnantrages.

Für Fragen zu dieser Antragsform stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Systemverwaltung des Mahngerichts unter den Rufnummern 040 42811-3568 oder 040 42811-1658 gerne zur Verfügung.

Online-Mahnantrag

Ebenfalls über das Portal Online-Mahnantrag.de besteht die Möglichkeit der rein computerunterstützten Antragserstellung. Den auf diesem Wege erstellten Antrag übersenden Sie bequem über das Internet an das Amtsgericht Hamburg.

Voraussetzung für die Nutzung des Online-Mahnantrages ist neben einer entsprechenden PC-Ausstattung mit Internetzugang eine Signaturkarte, da die elektronische Unterzeichnung des Antrages mit einer "qualifizierten elektronischen Signatur" erforderlich ist. Anträge mit fehlerhafter oder fehlender elektronischer Signatur werden zurückgewiesen. Eine vorherige Registrierung beim Amtsgericht ist nicht erforderlich. Sie benötigen keine gesonderte eigene Software.

Die Verarbeitung Ihres Antrages geschieht je nach Uhrzeit der Antragstellung am gleichen oder folgenden Werktag.

Für Fragen zu dieser Antragsform stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Systemverwaltung des Mahngerichts unter den Rufnummern 040 42811-3568 oder 040 42811-1658 gerne zur Verfügung.

EGVP-Mahnantrag

Das Verfahren EGVP bietet Antragstellern, die regelmäßig eine größere Anzahl von Mahnbescheidsanträgen stellen, eine besondere Serviceleistung. Die Anträge können jeweils "im Paket" über das Internet an das Amtsgericht übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgt je nach Uhrzeit der Antragstellung am gleichen oder am folgenden Werktag. Sie können je nach gewünschtem Ausbaugrad auch Folgeanträge (Neuzustellungsanträge) online stellen und die Gerichtskostenzahlung erfolgt optional bequem im Lastschriftverfahren.

Dem Antragsteller wird ein EDV-Modul für die Übermittlung der Anträge kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch hier ist neben der entsprechenden EDV-Ausstattung mit Internetzugang (einschließlich entsprechender Mahnsoftware) eine Signaturkarte nötig, um die Anträge mit der notwendigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen zu können. Zuvor ist die Durchführung eines Testverfahrens erforderlich.

Das Amtsgericht erteilt auf Antrag die Zulassung und die ebenfalls erforderliche Kennziffer für die Teilnahme am Verfahren.

Informationen zur Inbetriebnahme des EGVP und die notwendigen Antragsformulare werden Ihnen als PDF-Dateien zum Download bereitgestellt. Die erforderliche Software mit weiterführenden Dokumentationen erhalten Sie unter EGVP oder unter folgenden Telefonnummern der Systemverwaltung des Mahngerichts: 040 42811-3568 und 040 42811-1658.

Wichtige Links

Informationsbroschüre „Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren“