Über uns
Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und sein Hauptgebäude gilt als ein Kulturdenkmal im Stadtteil. Es ist eines von acht Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Hamburg.
Geschichte und Gebäude
Nach dem deutsch-dänischen Krieg wurden die Herzogtümer Schleswig und Holstein 1867 preußische Provinzen. Im Zuge der Verwaltungsneuordnung entstand ein „Königliches Amtsgericht“. Als sein Nachfolgebau wurde 1908 nach Plänen von Paul Thoemer das Gerichtsgebäude mit Gefängnis erbaut. Die Putzbauten mit Werksteingliederung im Stil der deutschen Renaissance zeigen den Einfluss der zeitgleichen Berliner Architektur.
Im Gebäudeinneren befinden sich noch ein Gerichtssaal im Stile des beginnenden 20. Jahrhunderts und ein Treppenhaus aus dieser Zeit.
Gerichtsbezirk und Zuständigkeit
Das Amtsgericht Wandsbek ist für ein Gebiet von ca. 46,5 Quadratkilometer mit etwa 183.000 Einwohnern im Osten und Nordosten Hamburgs örtlich zuständig. Dies stellt nur einen Teilbereich des politischen Bezirks Wandsbek dar, nämlich neben Wandsbek die Ortsteile Rahlstedt, Tonndorf, Jenfeld, Marienthal und Eilbek. Im übrigen Bezirk Wandsbek ist entweder das Amtsgericht Barmbek oder das Amtsgericht St.Georg zuständig.
Sachlich umfasst die Zuständigkeit alle den Amtsgerichten zugewiesenen Rechtsmaterien, mit Ausnahme des gerichtlichen Mahnverfahren, Insolvenzverfahren, Landwirtschaftssachen und Entscheidungen nach dem Transsexuellengesetz, Handels-, Vereins- und Schiffsregister. Diese Bereiche werden vom Amtsgericht Hamburg bearbeitet.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Wandsbek übergeordnet sind das Landgericht Hamburg sowie das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg.