Amtsgericht Hamburg-Harburg

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Über uns

Harburg um 1850: eine Kleinstadt im Nordosten des Königreichs Hannover mit circa 5500 Einwohnern, die zwischen Süderelbe, Schwarzenberg, dem Bereich des heutigen Rathauses und Krummholzberg lebten. Die lokale Gerichtsbarkeit oblag bis in diese Zeit der unteren Verwaltungsbehörde, in Harburg dem Magistrat, der sich aus einer Verwaltungsabteilung und dem Stadtgericht zusammensetzte.

Eine zentrale Forderung der französischen Revolutionsbewegung von 1848, die Gewaltenteilung als Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung, setzte sich 1848 auch im Königreich Hannover in Gestalt eines neuen Landesverfassungsgesetzes durch. Darauf aufbauend regelte das Hannoversche Gerichtsverfassungsgesetz von 1850, dass die Gerichtsbarkeit durch Amtsgerichte und von Obergerichten als übergeordneter Instanz - bei der auch Schwurgerichte gebildet werden - ausgeübt wird. Das Amtsgericht, dem ein Einzelrichter vorstand, sollte mit einem Amtsrichter, einem Aktuar (Gerichtsschreiber und Protokollant) sowie einem Gerichtsvogt (vergleichbar mit einem Gerichtsvollzieher) besetzt werden.

Zuständig war das Gericht unter anderem für kleinere "Criminalsachen", die Beaufsichtigung der Amtsgefängnisse, für bürgerliche Streitigkeiten bis "Einhundert Thaler Werth" und die freiwillige Gerichtsbarkeit. Der Bezirk des Gerichts umfasste neben dem Stadtbereich das Amt Harburg (von Neuenfelde bis Over/Bullenhausen reichend), das Amt Hittfeld (heutige südliche Stadtteile bis Buchholz) und das Amt Wilhelmsburg, insgesamt circa 25.000 Gerichtseingesessene.

Am 1. Oktober 1852 nahm das Gericht mit drei Richtern und neun weiteren Mitarbeitern - einschließlich des Gefangenenwärters - die Rechtsprechung auf. Dazu gehörte auch der Amtsgerichtsassessor Bernhard Bornemann, der seit 1841 für die Stadt Harburg als Magistratsassessor arbeitete. Im Jahre 1891 wurde er im 80. Lebensjahr und nach bis dahin 50 Jahren Tätigkeit für die Stadt zum Ehrenbürger ernannt, die Bornemannstraße trägt seinen Namen.

In den ersten Jahrzehnten führte das Amtsgericht ein Nomadendasein. Seinen Hauptsitz hatte es zunächst im umgebauten Hauptgebäude der ehemaligen Schlossanlage (heutiges Gebäude Bauhofstraße 8). Dem Aufsichtsführenden Richter stand eine Dienstwohnung im "Kanzlerhaus" in der Neuen Straße Nr. 63 (heute das neue Frauenkulturhaus) zur Verfügung, hier wurden auch gelegentlich Sitzungen abgehalten. Im Jahre 1874 bezog das Gericht mit seiner Strafgerichtsbarkeit das neu errichtete Gebäude Buxtehuder Str. 9 mit dem dahinterliegenden Gerichtsgefängnis. Dem Gericht stand dabei lediglich das mittlere Stockwerk mit dem bis heute unveränderten großen Verhandlungssaal zur Verfügung, die restlichen Räume wurden von der Gefängnisverwaltung genutzt. Die Zivilabteilungen hatten seit den 90er Jahren ihren "Sitz" in den Räumen der alten Post am Kanalplatz.

Die Stadt Harburg entwickelte sich in der zweiten Jahrhunderthälfte, begünstigt durch die gute Verkehrsanbindung über den Hafen und mehrere Eisenbahnen einerseits und den Beitritt Hannovers zum Deutschen Zollverein und umfangreiche Investitionen Hamburger Kapitalgeber andererseits, zu einem bedeutenden Industriestandort. Zwei Branchen, die Öl- und Kautschukindustrie, sollten dabei bis in die heutige Zeit die Industrielandschaft prägen. Verbunden war der Boom mit einer rasanten Bevölkerungszunahme, 1897 hatte die Stadt Harburg ca. 45.000 Einwohner, der Gerichtsbezirk über 75.000 Eingesessene. Für das Gericht arbeiteten sieben Richter, insgesamt über 30 Personen. In diesem Jahr wurde das Gebäude am Bleicherweg, geplant für die Zivil- und die freiwillige Gerichtsbarkeit mit Nachlass- und Vormundschaftsgericht sowie dem Grundbuchamt, eingeweiht.

Damit, dass es nicht, wie aus heutiger Sicht vielleicht nahe liegend, auf dem Eckgrundstück Bleicherweg/Buxtehuder Straße gebaut wurde, hat es folgende Bewandtnis: Das Eckgrundstück gehörte, im Gegensatz zum gesamten sonstigen Gelände, nicht dem Land Preußen (zu dem das Königreich Hannover seit der Annexion im Jahre 1866 gehörte). Es war mit einer Villa bebaut und stand im Eigentum der Familie Linnemann. Anfang 1927 erwarb die Justizverwaltung das Gelände, das Wohnhaus wurde als "Gebäude III" vom Gericht, das mittlerweile auf über 70 Mitarbeiter angewachsen war, genutzt. In diesem Jahr übernahmen die Amtsgerichte die Aufgabe der neu eingeführten Arbeitsgerichte. Zudem hatten zwei Kammern des Landgerichts Stade und eine Kammer des Landesarbeitsgerichtes ihren Sitz im Amtsgerichtsgebäude.

Ab 1933 warf die nationalsozialistische Herrschaft ihre Schatten auch auf das Amtsgericht Harburg, personell wie inhaltlich. Der Amtsgerichtsrat Merseburg wurde noch im gleichen Jahr als "nichtarischer" Richter entlassen. In der täglichen Arbeit machte sich der neue Geist in einer Vielzahl von so genannten "Appellen", Gemeinschaftsveranstaltungen und "Weihestunden" bemerkbar, in denen die Machthaber versuchten, die "Volksgenossen" auch am Arbeitsplatz auf die neue Ideologie einzuschwören ("Teilnahme ist erwünscht" lautete die Allgemeinverfügung). Ab Juni 1937 belegte das Parteigericht der NSDAP an drei Tagen die "Linnemannsche Villa" für seine Sitzungen, was zu laufenden Auseinandersetzungen mit der Gerichtsleitung führte. Kommende Zeiten waren auch absehbar, bereits 1936 begann die Organisation des betrieblichen Luftschutzes mit der Einrichtung von Luftschutzräumen und diversen Übungen der "Gefolgschaft"...

Die Machthaber bemühten sich zunehmend, Einfluss auf die Rechtsprechung zu gewinnen, zunächst durch "hinweisende" Schreiben, später durch organisierte "Besprechungen", in denen anstehende Prozesse von Vertretern der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörden "vorbereitet" wurden. Die Presseberichterstattung war durch ein Zulassungsverfahren und Anweisungen für Umfang und Inhalt der Artikel straff organisiert, die Ausführung wurde durch den Pressedezernenten des Gerichts kontrolliert. Diese Aufgabe wurde durch einen jeweils hierfür eingeteilten Richter, der die Harburger Lokalpresse "kritisch" las, kontrolliert.

Einen bedeutenden Einschnitt für das Gericht brachte das "Groß-Hamburg-Gesetz" im Jahre 1937. Fortan gehörte Harburg-Wilhelmsburg zu Hamburg, das Gericht nicht mehr zum Bezirk des Landgerichts Stade und des Oberlandesgerichts Celle, sondern zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Der Gerichtsbezirk verlor zwar eine Reihe von Landgemeinden des Landkreises Harburg, hinzugelegt wurden jedoch die Gemeinden aus dem Alten Land, so dass mit einem Bestand von 130.000 Gerichtseingesessenen eine nur kleine Einbuße zu verzeichnen war.

Im Sommer 1939 hatte das Gericht ca. 70 fast ausschließlich männliche Mitarbeiter, davon 10 Richter. Im Verlauf des Krieges nahm diese Zahl durch Einberufungen, später auch durch Einsätze in "kriegswichtigen Betrieben" kontinuierlich ab (1943: 46 Mitarbeiter, davon 5 Richter). Am Kriegsende tat noch ein Richter mit ca. 30 Kollegen Dienst. Die Gebäude blieben bis in den Herbst 1944 von Kriegseinwirkungen fast verschont. Im Oktober/November wurden erst die Linnemannsche Villa, dann der Verwaltungsflügel des Gebäudes Bleicherweg völlig zerstört. Glücklicherweise kam es dabei nicht zu Personenschäden, obwohl die Bomben am Tage fielen.

Nachdem das Gericht im Mai 1945 zunächst geschlossen worden war, nahm es am 13. August unter der Kontrolle der britischen Besatzungsbehörden seine Tätigkeit mit ca. 50 Mitarbeitern, davon 5 Richtern, wieder auf. Es herrschten katastrophale Bedingungen: Das Gebäude Bleicherweg war fast unbenutzbar. Für die Staatsanwaltschaft mussten 6 Räume freigehalten werden. Im Hause Buxtehuder Straße lebten über die Stockwerke verteilt 10 Familien von Kollegen, die ihre Wohnungen verloren hatten. Mangels Heizmaterials konnte die Zentralheizung für Kohle nicht genutzt werden, so dass die Mitarbeiter auf dem Gerichtsgelände mehrere Bäume fällten, die in den wenigen (organisierten) Standöfen verbrannt wurden. Hinzu kam, dass die Militär-Regierung für das Militärgericht, das im November 1945 seine Arbeit aufnahm, einen geheizten Saal forderte. Schließlich wurden die Räume in den ersten beiden Nachkriegswintern je nach vorhandenem Heizmaterial nur zeitweilig beheizt, die Dienstzeiten entsprechend abgekürzt.

Die Arbeitsbedingungen verbesserten sich mit dem Wiederaufbau des Westflügels am Gebäude Bleicherweg im Jahre 1951 und durch die Schließung des Gefängnisses im Juni 1955. Die Harburger Staatsanwaltschaft bezog das ehemalige Gefängniswohnhaus, die Heilsarmee übernahm Räume des Gefängnisses. Die Personaldecke war, wie in allen Zeiten, viel zu knapp bemessen. Im Grundbuchamt warteten aus der Zeit des Krieges fast 5000 unerledigte Eintragungen in die Grundbücher. In den Jahren 1946 und 1947 waren ca. 6000 Fälle von "Kohlenklau" auf dem Harburger Bahnhof zu bearbeiten. In einem Brief an die Justizbehörden kommentierte der Direktor die Verminderung der Wachtmeisterstellen Anfang 1949 wie folgt: "Das Amtsgericht hat vor dem Krieg über 10 Kräfte verfügt, die damals den Bedürfnissen eines in ruhigen Bahnen laufenden Dienstbetriebes gerecht wurden...". Allerdings gab es auch heute kaum noch vorstellbare Tätigkeiten wie die des Telefonisten oder des Aktenhefters, der die Blätter der Gerichtsakten mit Bindfäden zusammennähte.

1950 überschritt die Mitarbeiterzahl die 100er Grenze mit 10 Richtern, 1965 waren es 121 mit 12 Richtern. Dabei vergrößerte sich der Anteil der weiblichen Angestellten stetig: 1954 zirka 1/3, 1965 knapp 2/3. Heute hat das Gericht insgesamt 153 Mitarbeiter, davon 120 Frauen.

Eine bedeutende Veränderung brachte die Einrichtung der Familiengerichte bei den Amtsgerichten im Jahre 1977. Bis dahin waren Ehescheidungen Sache des Landgerichtes. Da an der Buxtehuder Straße zunächst kein Platz zur Verfügung stand, wurden bis zur Fertigstellung des Umbaus am Übergang zum alten Gefängnis 1982 Räume in der Asbeckstraße bezogen.

Danach hat sich bis in das Jahr 2002 nicht viel geändert. Allerdings fielen Stück für Stück Harburger „Besonderheiten“ dem Rotstift und Hamburger Zentralisierungsbestrebungen zum Opfer: Das Arbeitsgericht wie auch die „Harburger Kammer“ des Landgerichts kamen nicht mehr über die Elbe, um im Amtsgericht – kundenfreundlich – Sitzungen abzuhalten. Mit Ablauf des Jahres 1996 schloss die Harburger Staatsanwaltschaft ihre Pforten, sie wurde in Hamburg eingegliedert.

Am 1. April 2002 expandierte das Gericht erstmalig: Nach 65 Jahren änderte sich der Bezirk des Gerichts, die Ortsteile Finkenwerder und Veddel kamen hinzu. Damit gehört nun das gesamte Gebiet südlich der Elbe (und damit auch der weitaus größte Teil des Hamburger Hafens!) zum Harburger Gericht. Aber damit nicht genug, erstmals überquerten wir die Elbe! Denn auch Rothenburgsort wurde dem Harburger Gerichtssprengel zugeschlagen.

Zwei Jahre darauf wurde das Hamburger Bezirksjugendgericht am Sievekingplatz, zuständig für sämtliche Strafverfahren gegen Hamburger Jugendliche und Heranwachsende bis zum Alter von 21 Jahren, aufgelöst. Seit dem 1.April 2004 werden auch die Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende aus Harburg vor dem hiesigen Amtsgericht verhandelt.

Auch das äußere Gesicht des Amtsgerichts Harburg hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Für das Jugendgericht wurden neue Büroräume und ein neuer Gerichtssaal im ehemaligen Gefängnistrakt ausgebaut. Beide Gebäude des Gerichts, die über 100 Jahre lang der Witterung und aller Art von Abgasen ausgesetzt waren, wurden aufwändig und behutsam saniert, die Feinstrukturen der Fassaden wieder sichtbar gemacht und, wo notwendig, originalgetreu renoviert, so dass nunmehr das Amtsgericht Harburg ein Schmuckstück des Backsteinhistorismus im Harburg des ausgehenden 19. Jahrhunderts darstellt.