Amtsgericht Hamburg-Blankenese

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Über uns

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese liegt ganz im Westen Hamburgs und ist das kleinste der Hamburger Amtsgerichte. Es wurde als königlich-preußisches Amtsgericht am 1. September 1867 eingerichtet. Zu seinem Gerichtsbezirk gehörten die Stadt Wedel und die Dörfer Blankenese, Dockenhuden, Groß-Flottbek, Holm, Klein-Flottbek, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Rissen, Schenefeld, Schulau, Spitzerdorf und Sülldorf. Damals hatte der Bezirk 14.436 Gerichtseingesessene. Der damals einzige Richter hatte auch nur eine einzige Hilfskraft; kurz darauf wurden aber ein Amtsgerichtssekretär und zwei Schreiber zusätzlich in Dienst genommen.

1927 wurden die Elbvororte Groß-Flottbek, Klein-Flottbek, Nienstedten, Osdorf, Sülldorf, Rissen, Blankenese und Dockenhuden nach Altona eingemeindet. Es gelang aber, das Amtsgericht Blankenese als selbständiges Gericht zu erhalten und eine Zusammenlegung mit dem Amtsgericht Altona zu vermeiden.

1937 wurde dann die Stadt Altona durch das Groß-Hamburg-Gesetz nach Hamburg eingemeindet. Für das Amtsgericht Blankenese und seinen Gerichtsbezirk, der zu Altona und jetzt zu Hamburg gehörte, führte dieser Schritt dazu, dass die Teile des Gerichtsbezirks, die weiter zu Schleswig-Holstein gehörten, abgetrennt werden mussten. Sie wurden den Amtsgerichten in Uetersen und Pinneberg zugeordnet. Die Struktur des Gerichtsbezirkes änderte sich, die Zahl der Gerichtseingesessenen ging zurück. Durch die rege Bautätigkeit in den zum Amtsgericht gehörenden Ortschaften - nunmehr Stadtteilen - wurde dies aber bald ausgeglichen.

Heute gehören zum Gerichtsbezirk die Hamburger Ortsteile Rissen, Sülldorf, Blankenese, Iserbrook, Osdorf, Nienstedten. Auf dem Stadtplan denkt man sich am besten vom Fähranleger Teufelsbrück am nördlichen Elbufer eine Linie nach Norden; alles was im Gebiet westlich von dieser Linie bis zur Hamburger Stadtgrenze liegt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese.

Zurzeit sind im Gericht rund 50 Mitarbeiter:innen tätig. Obwohl das Amtsgericht Blankenese das kleinste Hamburger Amtsgericht ist, werden dort - mit Ausnahme einiger beim Amtsgericht Hamburg(-Mitte) zentral zusammengefasster Sachgebiete - alle Rechtsgebiete bearbeitet, für die Amtsgerichte in Deutschland zuständig sind.

Natürlich ist auch in dieses Gericht längst die elektronische Datenverarbeitung als Unterstützung in allen Bereichen eingezogen. Sie hat die Arbeitsweise beeinflusst und die Schwierigkeiten bei der Bewältigung der gestiegenen und steigenden Arbeitslast verringert und verändert. Trotz dieses technischen Fortschritts wird aber im Amtsgericht Blankenese weiter Wert darauf gelegt, dass hier auch Menschlichkeit im Umgang miteinander und mit den Kunden anzutreffen ist.