Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Mein Justiz-Postfach (MJP)
Mein Justiz-Postfach (MJP) ermöglicht als Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund gemäß § 13 ERVV die elektronische Kommunikation mit der Justiz. Ferner kann das MJP bei der elektronischen Kommunikation mit Behörden, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren sowie Steuerberaterinnen und Steuerberatern zum Einsatz kommen.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert das?
Mein Justiz-Postfach (MJP) steht als Browseranwendung unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ kostenlos zur Verfügung. Beim Anlegen eines MJP müssen sich die Nutzer mit der BundID identifizieren. Die BundID muss unter Verwendung der Online-Funktion des Personalausweises (eID) eingerichtet worden sein. Eine detaillierte Anleitung zum Einrichten finden Sie hier.
Die über MJP versendeten bzw. empfangenen Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Im Rahmen der Postfacheinrichtung wird dafür ein Verschlüsselungszertifikat mit PIN erstellt, das der MJP-Postfachinhaber sichert und beim Empfang von Nachrichten für die Entschlüsselung nutzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Inhalt der Nachrichten ausschließlich vom Postfachinhaber zur Kenntnis genommen werden kann.
Um eine Adressierung der MJP-Postfachinhaber zu ermöglichen, werden deren Name und Anschrift übernommen und in einem Verzeichnisdienst für elektronische Postfächer (sogenanntes „SAFE-Verzeichnis“) gespeichert. Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Behörden, die über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) verfügen, können diese Daten zum Zwecke der Adressierung und Identifizierung der Postfachinhaber einsehen. So ist sichergestellt, dass Postfachinhaber, die ein MJP eingerichtet haben, auch elektronische Antworten auf ihre Anfragen erhalten können und die elektronische Post die richtige Person erreicht. In einer weiteren Ausbaustufe werden auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater nach einer sicheren Anmeldung an ihren besonderen Postfächern (beA, beN, beSt) die MJP-Nutzer adressieren können.
Für weitere Personen, wie andere MJP- oder eBO-Inhaberinnen und Inhaber, sind die Daten der MJP-Postfachinhaber nicht zugänglich. Die Daten der MJP-Nutzerinnen und Nutzer werden auch nicht im Internet veröffentlicht. Ausführliche Informationen finden Sie bei Bedarf hier.
Wenn ich nicht mehr weiter weiß…
Weiterführende Informationen
Das MJP wird perspektivisch in die BundID integriert. Bis zur Integration steht es als eigenständige Webanwendung zur Verfügung.