Zahlen, Daten, Fakten
Die Staatsanwaltschaft führt jährlich circa 325.000 Ermittlungsverfahren.
Ungefähr die Hälfte der Verfahren wird gegen Beschuldigte (namentlich bekannte Personen) geführt. Bei den übrigen Verfahren handelt es sich um Unbekanntsachen, in denen nach keine Verdächtigen ermittelt werden konnte.
Hinsichtlich der Verfahren mit Ordnungswidrigkeitenvorwürfen ist anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht alle Verfahren für Hamburg führt, sondern im Regelfall erst tätig wird, wenn von Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt wird und die gerichtliche Befassung erforderlich ist.