Strafanzeigen

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Erstatten von Strafanzeigen

Für die Entgegennahme von Strafanzeigen ist zunächst die Polizeiwache in Ihrer Nachbarschaft der richtige Ansprechpartner.


Symbolbild Strafanzeige mit Paragraphenzeichen und dem Polizeistern im Hintergrund
© GenStA Pressestelle

Um im Internet die zuständige Polizeidienststelle zu finden, genügt es, im Rahmen einer Suche über den Behördenfinder auf das Stichwort Polizei und den jeweiligen Straßennamen einzugeben, um dann sofort Informationen (Telefonnummer, Anschrift) zu erhalten.

Strafanzeigen können aber auch schriftlich unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft eingereicht werden.

Schließlich werden bei der Staatsanwaltschaft während der Geschäftszeiten auch mündlich Strafanzeigen entgegengenommen und protokolliert. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Delikt und dem Namen des Beschuldigten. In den Pförtnerlogen Kaiser-Wilhelm-Str. 100 oder Gorch-Fock-Wall 15 wird man Ihnen einen Ansprechpartner nennen.


Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten

Symbolbild Strafanzeige mit Paragraphenzeichen und dem Polizeistern im Hintergrund
© GenStA Pressestelle
Hamburger Justiz

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Für die Entgegennahme von Strafanzeigen ist zunächst die Polizeiwache in Ihrer Nachbarschaft der richtige Ansprechpartner.

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Geldscheine und Paragrafenzeichen
© colourbox.de
Hamburger Justiz

Vollstreckung von Geldstrafen, Ratenzahlung und gemeinnützige Arbeit

Die Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde und auch Vollstreckungsbehörde.

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Merkblätter und Broschüren der Staatsanwaltschaft
© GenStA Pressestelle
Hamburger Justiz

Merkblätter und Broschüren

Informationen zu Adhäsionsverfahren, Verletztenrechte, Hinweise für Zeugen.

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Symbolischer Stempel "Strafantrag"
© GenStA Pressestelle
Hamburger Justiz

Strafantrag

Bestimmte Straftaten können von der Staatsanwaltschaft nur auf Antrag verfolgt werden.

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© GenStA Pressestelle
Hamburger Justiz

Linkliste

Verschiedene Links aus dem Bereich der Justiz.

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