Pressestelle

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Pressestelle der Staatsanwaltschaften

Ansprechpartner für Medienanfragen an die hamburgischen Staatsanwaltschaften.

Journalistinnen und Journalisten können sich hier zum Beispiel über Gerichts- und Ermittlungsverfahren informieren, Interviewanfragen stellen oder Drehgenehmigungen beantragen.

Symbolbild Presse: Zeitung liegt auf Notebook
© GenStA Pressestelle


Verpflichtung zu Presseauskünften

Ebenso wie andere Behörden sind die Staatsanwaltschaften zur Auskunft gegenüber Pressevertretern verpflichtet (§ 4 Abs. 1 des Hamburgischen Pressegesetzes). Davon abgesehen werden darf nur, wenn laufende Ermittlungen beeinträchtigt oder gefährdet, Vorschriften über die Geheimhaltung oder der Amtsverschwiegenheit missachtet oder überwiegende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden.

Abwägung

In den sogenannten Presserichtlinien (AV der Justizbehörde Nr. 3/2000) heißt es hierzu unter Ziffer 8.5: „Das Interesse der Öffentlichkeit an freier und umfassender Information einerseits und das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffener Personen, der Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie die Gewährleistung eines justizförmigen, fairen Verfahrens andererseits sind zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Die Interessen und Rechte der Opfer von Straftaten und ihr Anspruch auf staatlichen Schutz werden insbesondere berücksichtigt.“

Keine aktive Pressearbeit

Vor diesem Hintergrund betreiben die Staatsanwaltschaften in der Regel keine aktive Pressearbeit, richten sich also nicht selbst mit öffentlichkeitsrelevanten Verfahrensinformationen an Medienvertreter, sondern nehmen nach Abwägung im Einzelfall pflichtgemäß zu bereits anderweitig erlangten Kenntnissen und Vorhalten aus der Presse Stellung.

Terminslisten

Nach Ziffer 8.3 der Presserichtlinien ist die Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften allerdings darüber hinaus gehalten, den Journalisten regelmäßig Terminslisten mit Kurzsachverhalten derjenigen Gerichtsprozesse zur Verfügung zu stellen, die für eine Berichterstattung in Strafsachen interessant sein könnten. Dabei dürfen Tatort, Tatvorwurf, Alter und Nationalität der Beschuldigten genannt und deren Namen in abgekürzter Fassung mitgeteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten

Sprecherin der Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering
© GenStA Pressestelle
Hamburger Justiz

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presseauskünfte für die Medien.

Mehr
ein Stapel alter Zeitungen als Symbolbild für ein Pressearchiv
© colourbox.de
Hamburger Justiz

Pressemitteilungen

Die Pressestelle veröffentlicht auf der Homepage keine Pressemitteilungen.

Mehr
Symbolbild Presse: Zeitung liegt auf Notebook
© GenStA Pressestelle
Hamburger Justiz

Aufnahme in den Presseverteiler

Als Journalist oder Medienvertreter nehmen wir Sie gern in unseren Presseverteiler auf.

Mehr
Polizeistern Polizei Hamburg
© Polizei Hamburg
Hamburger Justiz

Pressemitteilungen der Polizei Hamburg

Aktuelle Meldungen und Öffentlichkeitsfahndungen im Presseportal von News Aktuell.

Mehr
Schattenumrisse von drei Personen mit Fragezeichen auf dem Körper
© Royality Free
Hamburger Justiz

Fahndungsersuchen

Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten sind ohne Ihre Mithilfe wenig Erfolg versprechend.

Mehr
Geldscheine und Paragrafenzeichen
© colourbox.de
Hamburger Justiz

Auslobungen

Die Strafverfolgungsbehörden sind bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter in Einzelfällen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Mehr
1  von