Pressestelle der Staatsanwaltschaften
Ansprechpartner für Medienanfragen an die hamburgischen Staatsanwaltschaften.
Journalistinnen und Journalisten können sich hier zum Beispiel über Gerichts- und Ermittlungsverfahren informieren, Interviewanfragen stellen oder Drehgenehmigungen beantragen.
Verpflichtung zu Presseauskünften
Ebenso wie andere Behörden sind die Staatsanwaltschaften zur Auskunft gegenüber Pressevertretern verpflichtet (§ 4 Abs. 1 des Hamburgischen Pressegesetzes). Davon abgesehen werden darf nur, wenn laufende Ermittlungen beeinträchtigt oder gefährdet, Vorschriften über die Geheimhaltung oder der Amtsverschwiegenheit missachtet oder überwiegende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden.
Abwägung
In den sogenannten Presserichtlinien (AV der Justizbehörde Nr. 4/2024) heißt es hierzu unter Ziffer 8.6: „Das Interesse der Öffentlichkeit an freier und umfassender Information einerseits und das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffener Personen, der Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie die Gewährleistung eines justizförmigen, fairen Verfahrens andererseits sind zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Die Interessen und Rechte der Opfer von Straftaten und ihr Anspruch auf staatlichen Schutz werden insbesondere berücksichtigt.“
Keine aktive Pressearbeit
Vor diesem Hintergrund betreiben die Staatsanwaltschaften in der Regel keine aktive Pressearbeit, richten sich also nicht selbst mit öffentlichkeitsrelevanten Verfahrensinformationen an Medienvertreter, sondern nehmen nach Abwägung im Einzelfall pflichtgemäß zu bereits anderweitig erlangten Kenntnissen und Vorhalten aus der Presse Stellung.
Terminslisten
Nach Ziffer 8.3 der Presserichtlinien ist die Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften allerdings darüber hinaus gehalten, den Journalisten regelmäßig Terminslisten mit Kurzsachverhalten derjenigen Gerichtsprozesse zur Verfügung zu stellen, die für eine Berichterstattung in Strafsachen interessant sein könnten. Dabei dürfen Tatort, Tatvorwurf, Alter und Nationalität der Beschuldigten genannt und deren Namen in abgekürzter Fassung mitgeteilt werden.