Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften
Ansprechpartnerin für Medienanfragen
Die hier aufgeführten Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind lediglich Presse- und Medienvertretern zur Einholung von Presseauskünften vorbehalten. Für alle anderen Anfragen nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten, die auf der Seite Kontakt für die Staatsanwaltschaft bzw. unter Kontakt Staatsanwaltschaften für die Generalstaatsanwaltschaft bereitgestellt sind.
Journalistinnen und Journalisten können sich hier zum Beispiel über Gerichts- und Ermittlungsverfahren informieren, Interviewanfragen stellen oder Drehgenehmigungen beantragen.
Die Pressesprecherinnen
Oberstaatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens (Pressesprecherin)
Telefon: +49 40 42843-2588
Oberstaatsanwältin Melina Traumann (Pressesprecherin)
Telefon: +49 40 42843-1699
Oberstaatsanwältin Kirstin Botsch (Vertreterin)
Staatsanwältin Maria Seibert (Vertreterin)
Verpflichtung zu Presseauskünften
Ebenso wie andere Behörden sind die Staatsanwaltschaften zur Auskunft gegenüber Pressevertretern verpflichtet (§ 4 Abs. 1 des Hamburgischen Pressegesetzes). Davon abgesehen werden darf nur, wenn laufende Ermittlungen beeinträchtigt oder gefährdet, Vorschriften über die Geheimhaltung oder der Amtsverschwiegenheit missachtet oder überwiegende öffentliche oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden. Regelungen zur gebotenen Abwägungen finden sich in den sogenannten Presserichtlinien (AV der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Nr. 39/2025)
Pressemeldungen
Pressemeldungen dienen nach § 4 Hamburgischen Pressegesetzes den Vertreterinnen und Vertretern der Medien. Von einer Veröffentlichung auch auf unserer Homepage nehmen wir daher Abstand. Medienvertreter und -vertreterinnen können bereits veröffentlichte Pressemitteilungen bei der Pressestelle anfordern.
Terminslisten
Nach Ziffer 8.4 der Presserichtlinien ist die Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften gehalten, den Journalistinnen und Journalisten regelmäßig Terminslisten mit Kurzsachverhalten derjenigen Gerichtsprozesse zur Verfügung zu stellen, die für eine Berichterstattung in Strafsachen interessant sein könnten. Dabei dürfen Tatort, Tatvorwurf, Alter und Nationalität der Beschuldigten genannt und deren Namen in abgekürzter Fassung mitgeteilt werden. Das entsprechende Kontaktformular finden Sie hier.