Organisation und Zuständigkeit
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist für die Strafverfolgung der in Hamburg begangenen Straftaten zuständig.
Sie begleitet das gerichtliche Verfahren, indem sie die erforderlichen Anträge stellt und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung einlegt. Nach Vorliegen rechtskräftiger Strafurteile ist sie auch für deren Vollstreckung zuständig (siehe auch Organigramm).
Ermittlungen
Die Staatsanwaltschaft verantwortet als sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ die erforderlichen Ermittlungen zur Aufklärung einer Straftat und erhebt die Anklage vor dem zuständigen Gericht in Hamburg, wenn sie einen Beschuldigten für hinreichend verdächtig erachtet, so dass seine Verurteilung durch das Gericht wahrscheinlich ist.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind im Ermittlungsbereich acht Hauptabteilungen gebildet worden, die unterschiedliche Sachzuständigkeiten haben.
Amtsanwaltschaft
In den Hauptabteilungen I und II, der sog. „Amtsanwaltschaft“, werden weniger schwerwiegende Delikte bearbeitet, insbesondere Körperverletzungsvorwürfe, Diebstahl und Betrug mit Schadensbeträgen bis 2.000 €.
Zudem verfügen beide Hauptabteilungen über Spezialabteilungen: In der Hauptabteilung I werden in den Abteilungen 10 und 11 (ausschließlich) Verkehrsdelikte und in der Hauptabteilung II in der Abteilung 20 (ausschließlich) Beziehungsgewaltdelikte bearbeitet.
Allgemeine Abteilungen
Die Hauptabteilung III ist zuständig für schwerere Straftaten, die aber noch nicht Spezialabteilungen zugewiesen sind, wie zum Beispiel Raub, Untreue, Betrug mit Schadensbeträgen über 2.000 €, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Urkundenfälschung.
In der Hauptabteilung IV werden diese Sachzuständigkeiten für jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte bearbeitet.
Spezialabteilungen
Daneben werden in der Hauptabteilung V Wirtschaftsdelikte und Steuer- und Korruptionsvorwürfe bearbeitet.
In der Hauptabteilung VI werden Verfahren wegen Betäubungsmittelvorwürfen, Wohnungseinbruchsdiebstahls, Brandstiftungen und Delikten der Organisierten Kriminalität sowie Tötungsdelikte bearbeitet.
Die Hauptabteilung VII hat vier Abteilungen mit jeweils unterschiedlicher Zuständigkeit, die sich im Einzelnen auch aus dem Organigramm ergeben, das Sie im Downloadbereich herunterladen können.
Vollstreckung
Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung der Strafurteile der Gerichte zuständig. Diese Aufgabe wird von der Hauptabteilung VIII wahrgenommen.
Zentrale Aufgaben und Verwaltung
In der Hauptabteilung Z ist die Abteilung 1 unter anderem für Grundsatzfragen, Fortbildung, den Täter-Opfer-Ausgleich und den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland zuständig.
Abteilung 2 ist mit zentralen Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten befasst; zu ihr gehören namentlich die Personalstelle, die Abteilung für Ressourcensteuerung und die IT-Abteilung.
Täter-Opfer-Ausgleich
Im Bundesland Hamburg ist zudem die Täter-Opfer-Ausgleichsstelle der Staatsanwaltschaft angegliedert, was bundesweit einmalig ist.
Im Downloadbereich können Sie neben dem Organigramm der Staatsanwaltschaft Hamburg den aktuellen Geschäftsverteilungsplan herunterladen.
Weitere Dokumente finden Sie im Transparenzportal Hamburg.