Organisation der Staatsanwaltschaft

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Organisation und Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist für die Strafverfolgung der in Hamburg begangenen Straftaten zuständig.

Organigramm der Staatsanwaltschaft Hamburg
© GenStA Pressestelle

Sie begleitet das gerichtliche Verfahren, indem sie die erforderlichen Anträge stellt und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen eine Gerichtsentscheidung einlegt. Nach Vorliegen rechtskräftiger Strafurteile ist sie auch für deren Vollstreckung zuständig (siehe auch Organigramm).


Ermittlungen


Die Staatsanwaltschaft verantwortet als sogenannte „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ die erforderlichen Ermittlungen zur Aufklärung einer Straftat und erhebt die Anklage vor dem zuständigen Gericht in Hamburg, wenn sie einen Beschuldigten für hinreichend verdächtig erachtet, so dass seine Verurteilung durch das Gericht wahrscheinlich ist.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe sind im Ermittlungsbereich acht Hauptabteilungen gebildet worden, die unterschiedliche Sachzuständigkeiten haben.


Amtsanwaltschaft

Organigramm der Hauptabteilung I, Staatsanwaltschaft Hamburg
© GenStA Pressestelle


In den Hauptabteilungen I und II, der sog. „Amtsanwaltschaft“, werden weniger schwerwiegende Delikte bearbeitet, insbesondere Körperverletzungsvorwürfe, Diebstahl und Betrug mit Schadensbeträgen bis 2.000 €. 


Organigramm der Hauptabteilung II der StA Hamburg
© GenStA Pressestelle


Zudem verfügen beide Hauptabteilungen über Spezialabteilungen: In der Hauptabteilung I werden in den Abteilungen 10 und 11 (ausschließlich) Verkehrsdelikte und in der Hauptabteilung II in der Abteilung 20 (ausschließlich) Beziehungsgewaltdelikte bearbeitet.


Allgemeine Abteilungen

Staatsanwaltschaft Hamburg, Hauptabteilung III
© GenStA Pressestelle


Die Hauptabteilung III ist zuständig für schwerere Straftaten, die aber noch nicht Spezialabteilungen zugewiesen sind, wie zum Beispiel Raub, Untreue, Betrug mit Schadensbeträgen über 2.000 €, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Urkundenfälschung.


Organigramm der Hauptabteilung IV der StA Hamburg
© GenStA Pressestelle


In der Hauptabteilung IV werden diese Sachzuständigkeiten für jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte bearbeitet.


Spezialabteilungen

Organigramm der Hauptabteilung V, Staatsanwaltschaft Hamburg
© GenStA Pressestelle


Daneben werden in der Hauptabteilung V Wirtschaftsdelikte und Steuer- und Korruptionsvorwürfe bearbeitet.


Organigramm der Hauptabteilung VI der StA Hamburg
© GenStA Pressestelle


In der Hauptabteilung VI werden Verfahren wegen Betäubungsmittelvorwürfen, Wohnungseinbruchsdiebstahls, Brandstiftungen und Delikten der Organisierten Kriminalität sowie Tötungsdelikte bearbeitet. 


Organigramm der Hauptabteilung VI der StA Hamburg
© GenStA Pressestelle


Die Hauptabteilung VII hat vier Abteilungen mit jeweils unterschiedlicher Zuständigkeit, die sich im Einzelnen auch aus dem Organigramm ergeben, das Sie im Downloadbereich herunterladen können.


Vollstreckung

Organigramm der Hauptabteilung VIII der Staatsanwaltschaft Hamburg
© GenStA Pressestelle


Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung der Strafurteile der Gerichte zuständig. Diese Aufgabe wird von der Hauptabteilung VIII wahrgenommen.


Zentrale Aufgaben und Verwaltung

Organigramm der Hauptabteilung Z der StA Hamburg
© GenStA Pressestelle


In der Hauptabteilung Z ist die Abteilung 1 unter anderem für Grundsatzfragen, Fortbildung, den Täter-Opfer-Ausgleich und den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland zuständig. 
Abteilung 2 ist mit zentralen Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten befasst; zu ihr gehören namentlich die Personalstelle, die Abteilung für Ressourcensteuerung und die IT-Abteilung.


Täter-Opfer-Ausgleich


Im Bundesland Hamburg ist zudem die Täter-Opfer-Ausgleichsstelle der Staatsanwaltschaft angegliedert, was bundesweit einmalig ist.

Im Downloadbereich können Sie neben dem Organigramm der Staatsanwaltschaft Hamburg den aktuellen Geschäftsverteilungsplan herunterladen.

Weitere Dokumente finden Sie im Transparenzportal Hamburg.

Aktenordner
© GenStA Pressestelle
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