Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten als justizinterne Sachverständige
Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten sind bei der Staatsanwaltschaft Hamburg aufgrund ihres besonderen wirtschafts- bzw. betriebswirtschaftlichen Sachverstands tätig. Organisatorisch gehören sie der für Wirtschaftsstrafverfahren zuständigen Hauptabteilung V an und sind dort in der Wirtschaftsfachabteilung - Abteilung 52 - angesiedelt.
Neben Spezialwissen in der kaufmännischen Buchhaltung, im Bilanzwesen und in der Betriebswirtschaftslehre verfügen sie über fundierte Kenntnisse in der Rechnungslegung z.B. nach handelsrechtlichen Standards oder auch Kenntnisse im Insolvenz-, Gesellschafts-, Straf- und Strafprozessrecht.
Ihrem Sachverstand liegen in der Regel ein abgeschlossenes Masterstudium z.B. der Volks- oder Betriebswirtschaftslehre zugrunde sowie praktische Erfahrungen im wirtschaftsrechtlichen Berufsumfeld. Entsprechend handelt es sich bei der Tätigkeit als Wirtschaftsreferentin bzw. Wirtschaftsreferent bei der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht um einen Ausbildungsberuf, sondern um eine auf umfassenden berufspraktischen Erfahrungen im wirtschafts- bzw. betriebswirtschaftlichen Umfeld basierende Tätigkeit vor wirtschaftsakademischem Hintergrund. Bewerbungen (w/m/d) für diese Tätigkeit können meist nur im Rahmen eines gesonderten Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt werden, wobei die erforderlichen Anforderungen den entsprechenden Ausschreibungen zu entnehmen sind, z.B. auf dem Stellenportal der Freien und Hansestadt Hamburg.
Aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse treten die Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschafsreferenten einerseits in Wirtschaftsstrafverfahren weisungsfrei und eigenverantwortlich als Gutachter vor Gericht auf und nehmen in dieser Funktion Stellung zu schwierigen betriebswirtschaftlichen sowie wirtschafts-, bilanz-, steuer- und handelsrechtlichen Fragen.
Andererseits sind die Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschafsreferenten in polizeilicher Funktion tätig als sog. Ermittlungspersonen zur Unterstützung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Dabei gehört die Sichtung und Auswertung von als Beweismitteln in Betracht kommenden Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen bzw. entsprechenden elektronischen Daten ebenso zu ihrem Aufgabenbereich wie die Teilnahme an Vernehmungen und Durchsuchungen oder auch die Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden wie Zoll, Polizei oder Steuerfahndung.
Die Verwendungsbreite im wirtschaftsstrafrechtlichen Umfeld erfordert von Wirtschaftsreferentinnen und Wirtschaftsreferenten zudem Teamfähigkeit und kommunikative Aufgeschlossenheit bei ihrer gutachterlichen oder polizeilichen Tätigkeit in Wirtschaftsstrafverfahren wie z.B. in Fällen von Insolvenzverschleppung, Kapitalanlagebetrug, Betrugs- und Untreuetatbeständen oder auch Steuerstraftaten.
Falls Sie Interesse an einer entsprechenden Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft haben, sehen Sie sich die entsprechenden Stellenausschreibungen unter: Unsere Stellenangebote | Stellenportal | Freie und Hansestadt Hamburg an.