Mit der Bereitschaft, Beobachtungen und Kenntnisse wahrheitsgetreu und unvoreingenommen den Strafverfolgungsbehörden zu offenbaren, ermöglichen es Zeuginnen und Zeugen der Staatsanwaltschaft oftmals erst, Anklage vor dem Strafgericht zu erheben.
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei der Aufklärung strafbarer Handlungen oder der Ergreifung flüchtiger Straftäter in Einzelfällen auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.