Ungefähr die Hälfte der Verfahren wird gegen Beschuldigte (namentlich bekannte Personen) geführt. Bei den übrigen Verfahren handelt es sich um Unbekanntsachen, in denen nach keine Verdächtigen ermittelt werden konnte.
Verfahrensart
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Js-Verfahren (Bekanntsachen)
162.420
158.189
167.148
166.124
171.796
148.084
166.469
UJs-Verfahren (Täter unbekannt)
166.031
158.426
150.975
141.570
143.953
130.580
133.166
Ordnungswidrigkeiten
7.284
6.854
6.854
8.513
9.668
9.761
12.381
Hinsichtlich der Verfahren mit Ordnungswidrigkeitenvorwürfen ist anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft hier nicht alle Verfahren für Hamburg führt, sondern im Regelfall erst tätig wird, wenn von Betroffenen gegen einen Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde Einspruch eingelegt wird und die gerichtliche Befassung erforderlich ist.