Verwaltungsgericht Hamburg: Polizeiliche Identitätsfeststellungen eines aus Togo stammenden Anwohners auf St. Pauli rechtswidrig
Mit Urteil vom 10. November 2020 hat das Verwaltungsgericht Hamburg über die Klage eines aus Togo stammenden Anwohners der St. Pauli Hafenstraße entschieden (20 K 1515/17). Der Kläger hatte ursprünglich die Feststellung begehrt, dass vier gegen ihn gerichtete polizeiliche Identitätsfeststellungen, die sich zwischen November 2016 und April 2018 im Hamburger Stadtteil St. Pauli ereignet hatten, rechtswidrig gewesen seien. Zwischenzeitlich hatte die beklagte Freie und Hansestadt Hamburg in einem Fall die Rechtswidrigkeit der Identitätsfeststellung anerkannt; in einem weiteren Fall hatte der Kläger seine Klage zurückgenommen. Zu den verbleibenden zwei Fällen hat die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts nun geurteilt, dass die Identitätsfeststellungen jeweils rechtswidrig waren.