Behördenleiter Dr. Anders

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Behördenleiter der Staatsanwaltschaft

Leitender Oberstaatsanwalt Priv.-Doz. Dr. Ralf Peter Anders

Leiter der Staatsanwaltschaft Hamburg, Priv. Doz. Dr. Peter Anders
© Dr. Peter Anders

Unser Einsatz gilt der Wahrung des Rechts und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger Hamburgs!


"Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands. Die Größe der Welt- und Hafenstadt bestimmt auch die Vielfältigkeit der Kriminalitätsstrukturen, der wir uns täglich stellen.

Wir führen jährlich ca. über 320.000 Verfahren. Dafür steht ein Personalkörper mit über 630 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung, bestehend insbesondere aus über 260 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Amtsanwältinnen und Amtsanwälten, dazu Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern, Wirtschaftsreferenten, Justizfachangestellten, Kolleginnen und Kollegen des Sozialen Dienstes sowie der Justizwachtmeisterei. Sie verfolgen nicht nur den wichtigen Bereich der kleineren Kriminalität, sondern auch spezielle Formen der Delinquenz wie etwa Mord, Sexualdelikte, Kindesmisshandlungen, Beziehungsgewalt, Wirtschaftskriminalität, Arztabrechnungsbetrug, Steuerhinterziehung, Korruption, Betäubungsmittelkriminalität, politische Kriminalität, hate spreech, Cyber Crime und Kinderpornografie kompetent und konsequent.

Bei der Erfüllung unserer Kernaufgabe, der Strafverfolgung, ermitteln wir entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Strafprozessordnung nicht nur die belastenden, sondern auch die entlastenden Tatsachen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht nicht nur der Beschuldigte, sondern wir achten und gewichten auch die Interessen der von den jeweiligen Straftaten verletzten Opfer. Im Rahmen des sog. Täter-Opfer-Ausgleichs arbeiten wir in geeigneten Fällen zudem an der Herstellung des Rechtsfriedens dadurch, dass wir Beschuldigten und Geschädigten die Möglichkeit bieten, mit professioneller Unterstützung die Folgen einer Straftat auszugleichen.

Im Rahmen der Internationalen Rechtshilfe in Strafsachen kooperieren wir eng mit ausländischen Justizbehörden. Auch die Strafvollstreckung ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Zudem ist es unsere gesetzliche Pflicht, im Wege der Vermögensabschöpfung Werte, die Täter aus Straftaten erlangt haben, konsequent zugunsten der Staatskasse oder des Opfers einzuziehen. 

Wir arbeiten mit dem Landeskriminalamt Hamburg, der Steuerfahndung, dem Zoll und dem Institut für Rechtsmedizin im UKE eng und optimal zusammen. Unser Verhältnis zu den hamburgischen Gerichten in Strafsachen und der Rechtsanwaltschaft ist vertrauensvoll. 

Wir stellen uns täglich den Veränderungen im Bereich neuer Kriminalitätsphänomene sowie der beschleunigten Entwicklung technischer Standards."

Dr. Ralf Anders

Leitender Oberstaatsanwalt Priv.-Doz. Dr. Ralf Peter Anders.

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