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Historisches

Machen Sie einen Ausflug in die Vergangenheit der Generalstaatsanwaltschaft.

Gebäude Gorch-Fock-Wall 1, künstlich gealtert
© Staatsanwaltschaft Hamburg

Auszug aus den Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins (MHR), Ausgabe 4/2013, Geschichte der GenSta Hamburg (Verfasser: Ehlers).

Von den Anfängen zur Gegenwart - 134 Jahre Generalstaatsanwaltschaft Hamburg


1879 – 1933

Schon vor der Neuregelung bestanden in Hamburg, Bremen und Lübeck Staatsanwaltschaften als Anklagebehörden, so dass die Überleitung relativ einfach war.
Die hamburgische Staatsanwaltschaft war mit einem Oberstaatsanwalt, 2 Staatsanwälten und 2 stellvertretenden Staatsanwälten besetzt. Daneben gab es seit 1875 die Polizei-Anwaltschaft, besetzt mit einem Juristen als Polizei-Anwalt und einem Vertreter, zu Anfang ein Inspektor der Kriminalpolizei und später ein Jurist als Polizei-Anwaltsgehülfe. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Oberstaatsanwalts und bearbeiteten die Polizeigerichtssachen, während die Staatsanwaltschaft für alle übrigen Sachen und die Wahrnehmung der Termine vor dem Strafgericht, dem Schwurgericht, dem Obergericht und dem Oberappellationsgericht zuständig war. 1878 wurden von beiden Behörden nach den Journalen 21.396 Sachen bearbeitet (1870: 5.961) und 2.129 „Audienz-Termine“ (1870: 993).
In Bremen waren ein „Erster Staatsanwalt“ und ein „Zweiter Staatsanwalt“ tätig, denen „Staatsanwaltsgehilfen“ bei den Polizeigerichten in Bremen, Vegesack und Bremerhaven zuarbeiteten.
Lübeck hatte für die vor dem Stadt- und Landgericht zu verhandelnden Strafsachen einen Staatsanwalt bestellt, der zugleich in Zivilsachen Beisitzer beim Obergericht war.
Die neu geschaffene Behörde des Oberstaatsanwalts beim Oberlandesgericht bestand neben dem aus dem Haushalt des Oberlandesgerichts zu besoldenden Leiter (Jahresgehalt 11.250,- Mark) aus 4 Staatsanwälten (2 x je 8.640,- Mark, 1 x 8.000,- Mark, 1 x 5.000,- Mark) und 2 Amtsanwälten (je 3.000,- Mark), die ebenfalls Juristen waren.
Das Büro war mit einem Sekretär, 5 Registratoren, 10 Kanzlisten und 3 Boten besetzt. Weiter standen 5.000,- Mark für „Hilfsschreibereien“ und 10.000,- Mark für Hilfsstaatsanwälte und Hilfsamtsanwälte zur Verfügung. Daneben gab es für Bergedorf einen Polizei-Sergeanten (400,- Mark) und für das Amt Ritzebüttel (Gebiete Cuxhaven und Umland, aufgelöst am 01.04.1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz und gegen Altona und Harburg-Wilhelmsburg eingetauscht) einen Amtsschreiber, der als Amtsanwalt (300,- Mark) tätig war.
Die Diensträume befanden sich in gemieteten Räumen im Hause Neuer Wall 50, in denen schon die alte Staatsanwaltschaft untergebracht gewesen war. Nach einem Brand dort im November 1880 hatte die Behörde zunächst ihren Sitz im Gebäude der Norddeutschen Bank in der Ferdinandstraße (Nr. 59). Ende April 1882 zog sie dann in das Strafjustizgebäude.
Beaufsichtigt wurde die Behörde in Hamburg zunächst wie bisher vom Senatskommissar für die Staatsanwaltschaft, ab 1881, als die Stelle nicht wieder besetzt wurde, vom „Vorstande der Verwaltungsabteilung für das Justizwesen“.
In Bremen wurden zum 01.10.1879 3 Staatsanwälte bestellt, davon einer mit der Amtsbezeichnung „Erster Staatsanwalt“. Dabei handelte es sich um Felix Rapp (geb. 26.11.1838, gest. 03.08.1905). Daneben gab es in Bremerhaven und bei Bedarf auch in Bremen Amtsanwälte.
Lübeck hatte zunächst 1 Staatsanwalt, den vorherigen Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Schön (geb. 1843, gest. 13.10.1908), und 1 Staatsanwalts-Substitut. Später wurde ein zweiter Staatsanwalt bestellt, der zugleich die Geschäfte der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht wahrzunehmen hatte.
Zum ersten Leiter der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht wurde der hamburgische Oberstaatsanwalt Dr. Braband (30.10.1843, gest. 03.12.1887) ernannt, der 1870 als 26-jähriger als stellvertretender Staatsanwalt in Hamburg eingestellt worden war. Zuvor war er bereits einige Jahre als Rechtsanwalt tätig gewesen. Oberstaatsan-alt wurde er im Juli 1876. Er übte das neue Amt bis zu seiner Ernennung zum Senator in Hamburg am 16.03.1887 aus.
Ihm folgte Staatsanwalt Dr. Hirsch, der bereits 1890 nach kurzer Krankheit verstarb.
Als Nachfolger wurde Staatsanwalt Richard Kessler (geb. 1849, gest. 15.06.1908) ernannt. Er war zunächst als Staatsanwalt in Elbing tätig, dann Landrichter in Lüneburg und ab 1885 Staatsanwalt in Hamburg. Nach langer und den Quellen zufolge erfolgreicher Ausübung des Amtes starb er infolge Herzschlages an seinem Schreibtisch im Strafjustizgebäude. OStA Kessler beantragte bereits im Januar 1897, wie auch spätere Nachfolger im Amt, ihn von der gleichzeitigen Leitung der Staatsanwaltschaft, die es sonst in Deutschland nicht gab, zu entbinden und die Stelle eines Ersten Staatsanwalts beim Landgericht zu schaffen, scheiterte jedoch mit seinem Vorschlag ebenso wie spätere Behördenleiter. Er erreichte lediglich, dass sein Ständiger Vertreter (seit 1880) ein höheres Gehalt erhielt.
Nächster Behördenleiter wurde der ebenfalls aus dem preußischen Justizdienst hervorgegangene Oberstaatsanwalt Karl Irrmann (geb. 1857, gest. 30.10.1912), der jedoch nach nur 4 ½ Jahren im Amt nach einer Erkrankung verstarb.
Aus der Zeit der vorgenannten Behördenleiter wurden die meisten Unterlagen der Staatsanwaltschaft aufgrund der Plünderung des Strafjustizgebäudes am 25. Juni 1919 im Verlauf der damaligen Unruhen vernichtet.
Zum Nachfolger von OStA Irrmann wurde am 01.12.1912 Dr. August Schön (geb. 20.08.1864, gest. …) ernannt. Er war 1891 als Rechtsanwalt zugelassen worden, wurde 1892 Staatsanwaltsgehilfe und 1893 Staatsanwalt. 1900 trat er für kurze Zeit zur Polizeibehörde über, kehrte jedoch 1901 zur Staatsanwaltschaft zurück und wurde 1908 Ständiger Vertreter des Oberstaatsanwalts.
1920 erhielt er die Amtsbezeichnung „Generalstaatsanwalt“. Seine Amtszeit endete am 09.09.1921, denn an diesem Tag wurde er durch Beschluss der Senate von Hamburg, Bremen und Lübeck „im Interesse des Dienstes“ einstweilig in den Ruhestand versetzt. Hintergrund war eine Auseinandersetzung mit der Landesjustizverwaltung um die Frage, ob zum Weisungsrecht in Rechtsfragen auch das in der Hauptverhandlung zu beantragende Strafmaß gehört. Wegen eines im April 1921 in der Wochenschrift „Hamburger Warte“ des nationalistischen Schriftstellers Friedrich Carl Holtz durch diesen verfassten und veröffentlichen Artikels „Das rote Feuer“, in dem der damalige Polizeisenator heftig angegriffen und des Belügens der Bevölkerung bezichtigt wurde, war der Generalstaatsanwalt durch den Justizsenator Dr. Nöldeke unter anderem angewiesen worden, in der Hauptverhandlung „eine empfindliche Freiheitsstrafe zu beantragen“.
Dr. Schön hielt diese Weisung für unzulässig, erklärte sich außerstande, sie ohne Einschränkung an den Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft weiter zu geben und wurde schließlich beauftragt, die Hauptverhandlung selbst wahrzunehmen. Er kam der Weisung nach, beantragte allerdings eine Geldstrafe, die vom Gericht auch (etwas höher) verhängt wurde. In den endgültigen Ruhestand versetzt wurde Dr. Schön im November 1929.
Bereits am 20.09.1921 wurde Dr. Franz Lang (geb. 16.04.1885, gest. 24.04.1954) als Nachfolger zum neuen Generalstaatsanwalt ernannt. Er war am 03.04.1914 als Assessor in den hamburgischen Justizdienst eingetreten, wurde am 01.12.1914 Landrichter, am 01.12.1915 Staatsanwalt, am 03.05.1920 Regierungsrat in Hamburg und vor seiner Ernennung Oberregierungsrat in der Landesjustizverwaltung. Nach der sog. Machtergreifung der Nationalsozialisten bat GenStA Dr. Lang am 27.03.1933 (wohl nicht freiwillig) um seine Beurlaubung, der sofort entsprochen wurde.


1933 – 1945

Noch am gleichen Tage wurde der Oberlandesgerichtsrat Dr. Erich Drescher (geb. 01.02.1884, gest. …) mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Generalstaatsanwalts beauftragt und sodann am 24.04.1933 zum Generalstaatsanwalt ernannt, sowie zugleich sein Vorgänger Dr. Lang zum Oberlandesgerichtsrat. Dr. Drescher war zunächst ab Januar 1913 Staatsanwalt, ab 01.04.1921 Richter am Amtsgericht und ab 01.02.1929 Oberlandesgerichtsrat. Als Generalstaatsanwalt sorgte er neben vielen anderen in Hamburg für die Gleichschaltung der Justiz im Nationalsozialismus. Wie die Jahrzehnte zuvor war auch er zunächst gleichzeitig Leiter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hamburg, verlor diese Zuständigkeit aber am 1. April 1935 mit der sog. „Verreichlichung der Justiz“, d.h. der Auflösung der Landesjustizverwaltungen und der Zentralisierung im Reichsjustizministerium.
Auch in Hamburg gab es ab diesem Zeitpunkt wie sonst in Deutschland 2 Behörden. Leiter der Staatsanwaltschaft wurde Oberstaatsanwalt August Schuberth (1889 – 1973). Die bisher einheitliche Staatsanwaltschaft umfasste zu diesem Zeitpunkt 4 Oberstaatsanwälte, 23 Staatsanwälte und 20 Assessoren, wobei der hohe Anteil der Assessoren schon seit vielen Jahren immer wieder Anlass zur Kritik gegeben hatte. Abhilfe gab es erst durch einen Erlass des Reichsministers der Justiz vom 10.02.1939, durch den 14 neue Stellen für Staatsanwälte geschaffen werden konnten.

Der Stellenplan wies am 01.04.1939 folgende Stellen aus:

Generalstaatsanwaltschaft:
Generalstaatsanwalt, 2 Oberstaatsanwälte, 6 Erste Staatsanwälte, 1 Justizamtmann, 2 Justizoberinspektoren, 7 Justizinspektoren, 1 Justizobersekretär, 2 Justizsekretäre, 1 Justizassistenten, 1 Justizwachtmeister, 12 Justizangestellte.

Staatsanwaltschaft:
2 Oberstaatsanwälte, 6 Erste Staatsanwälte, 31 Staatsanwälte, 1 Justizamtmann, 4 Justizoberinspektoren, 46 Justizinspektoren,7 Justizobersekretäre, 18 Justizsekretäre, 8 Justizassistenten, 6 Justizwachtmeister, 65 Justizangestellte.

Amtsanwaltschaft:
1 Erster Staatsanwalt, 1 Staatsanwalt, 8 Amtsanwälte, 1 Justizoberinspektor, 2 Justizinspektoren, 1 Justizobersekretär, 8 Justizsekretäre, 8 Justizangestellte.

Im Zusammenhang mit der Schaffung einer eigenständigen Staatsanwaltschaft erhielt die Generalstaatsanwaltschaft von der Landesjustizverwaltung die Zuständigkeit für den Strafvollzug und das Gnadenwesen übertragen. Daneben oblag ihr die Bearbeitung der Hoch- und Landesverratssachen, für die das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Erlasses des Reichsjustizministeriums vom 19.12.1936 auch die Zuständigkeit für die Bezirke der Oberlandesgerichte Kiel, Oldenburg und Rostock, der Landgerichte Stade und Verden sowie der Amtsgerichte Thedinghausen und Wilhelmshaven erhielt.
Neuer Ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts wurde zunächst Oberstaatsanwalt Dr. Lehmann (geb.1880. gest.1936) und nach dessen Tod Oberstaatsanwalt Dr. Marwege.
Aufgrund der neuen Zuständigkeit für den Strafvollzug im Oberlandesgerichtsbezirk Hamburg war die Generalstaatsanwaltschaft zunächst zuständig für die hamburgischen Anstalten Fuhlsbüttel, Untersuchungsgefängnis Hamburg-Stadt, Glasmoor, Hahnöfersand, Bergedorf sowie aufgrund des Groß-Hamburg-Gesetzes vom 1. April 1937 auch für die ehemals preußischen Anstalten: die Gefängnisse Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg und Hamburg-Wandsbek. Hinzu kamen die ehemals bremischen Strafanstalten: Untersuchungsgefängnis Bremen-Stadt, Gefängnis Bremen-Ostertor, Zucht-haus Bremen-Oslebshausen und Gerichtsge-fängnis Bremerhaven.
Nach den verheerenden Luftangriffen auf Hamburg im Juli 1943 verfügte GenStA Dr. Drescher Anfang August 1943 den Hafturlaub von rund 750 hamburgischen Straf- und 550 Untersuchungsgefangenen für 2 Monate, damit diese bei der Beseitigung der Schäden eingesetzt werden konnten. Zahlreiche Gefangene, darunter ca. 50 Mitglieder einer kommunistischen Widerstandsgruppe, von denen etlichen die Verhängung der Todesstrafe drohte, hielten sich nicht an die Verpflichtung zur Rückkehr, sondern tauchten unter. GenStA Dr. Drescher wurde deshalb inhaftiert, gegen ihn wurde vor dem Besonderen Senat des Reichsgerichts Anklage erhoben, und er wurde am 28.10. 1943 wegen fahrlässiger Gefangenenbefreiung zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Zum 01.06.1944 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Generalstaatsanwalt wurde am gleichen Tage der Oberlandesgerichtsrat und Vorsitzende der 3. Sondergerichtskammer Hans Haack (geb. 20.01.1901, gest. 1972). Hans Haack begann nach dem 1928 abgelegten 2. Staatsexamen als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Altona. Dort erhielt er am 01.10.1933 eine Planstelle. Nach der Eingliederung des Landgerichts Altona in die hamburgische Justiz wechselte er 1937 zunächst zur Staatsanwaltschaft Kiel, wurde aber nach kurzer Zeit von Curt Rothenberger, Justizsenator vom 08.03.1933 bis zur Zentralisierung der Justizverwaltungen zum 01.04.1935 und ab diesem Zeitpunkt Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, wegen seiner Altonaer Personalkenntnisse nach Hamburg geholt und am 01.12.1937 zum OLGRat ernannt. Nach der Kapitulation 1945 war er 2 Jahre interniert und ab 1950 in Hamburg als Rechtsanwalt tätig. Unter anderem war er Verteidiger des „Reichsstatthalters“ von Hamburg, Gauleiter Karl Kaufmann, und anderer ehemaliger Parteigenossen. 1963 wurde er von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Verdachts der Veruntreuung von Mandantengeldern und anderer Delikte angeklagt. Nach einer Pressemeldung aus der damaligen Zeit hatte er offensichtlich die Übersicht in seiner Kanzlei verloren. Ob es zur Verhandlung kam, ließ sich nicht recherchieren.
In seine Amtszeit fällt die Vernichtung von Strafakten (Hochverratssachen, politische Sachen, Volksschädlingssachen und Verfahren gegen Gewaltverbrecher) unter Aufsicht Hamburger Staatsanwälte am 12. April 1945 im Hof des Untersuchungsgefängnisses aufgrund eines Geheimbefehls des Reichsführers SS für den Fall der Feindannäherung.


1945 – 1956

Nach der Kapitulation des deutschen Reiches war zunächst die britische Militärverwaltung für die Aufrechterhaltung der Justiz in Hamburg verantwortlich.
Im November 1945 wurde die Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht wieder eingerichtet. Zum Generalstaatsanwalt wurde der Hamburger Rechtsanwalt Dr. jur. Walter Klaas (geb. 25.07.1895, verst. 30.03.1978) ernannt, der einer Behörde mit zunächst 3 Dezernenten und 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den beiden Geschäftsstellen vorstand. Ein Teil der Behörde (darunter der Generalstaatsanwalt) hatte seine Diensträume bis Ende 1954 im Oberlandesgerichtsgebäude, der andere Teil wie zuvor im Strafjustizgebäude. Zur Zuständigkeit gehörten weiterhin die Strafvollzugssachen. Schon im Mai 1946 kamen 2 weitere Dezernenten hinzu und die Aufsicht über die Strafvollzugsachen wurde in ärztlichen Angelegenheiten einem Oberregierungs-Medizinalrat übertragen.
Dr. Klaas wechselte 1947 zum Zentral-Justizamt für die Britische Zone und übernahm dort die Leitung der Strafrechtsabteilung. Vom 07.09.1951 bis zum 31.08 1973 war Dr. Klaas sodann Richter am Bundesverfassungsgericht.
Neuer Generalstaatsanwalt wurde im Mai 1947 Oberstaatsanwalt Otto Feyen (geb. 20.11.1890, gest. 15.12.1980), der 1925 Staatsanwalt geworden war, als sog. „Mischling“ wegen eines jüdischen Großvaters mütterlicherseits kein Mitglied der NSDAP werden konnte und in politischen Ermittlungsverfahren deshalb nicht eingesetzt wurde. Herr Feyen wurde im September 1945 wieder als Staatsanwalt eingesetzt und im Oktober 1945 Oberstaatsanwalt. Sein Ständiger Vertreter wurde 1953 Oberstaatsanwalt Ernst Buchholz (geb. 10.07.1905, gest. 05.04.1967), der als Erster Staatsanwalt im Mai 1947 die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Justizpressestelle der Staatsanwaltschaften übernommen hatte und deren Leitung bis Ende 1958 behielt.


1956 – 2009

Nachdem Generalstaatsanwalt Feyen wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten war, übernahm zunächst OStA Buchholz die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Leiters der Staatsanwaltschaft Hamburg Gerhard Friedrich Kramer (geb. 09.10.1904, gest. 21.04.1973) zum neuen Generalstaatsanwalt am 03.12.1956. Herr Kramer war von 1931 bis 1933 Staatsanwalt in Berlin gewesen, dort dann bis 1945 als Rechtsanwalt tätig und sodann ab 1946 in verschiedenen Funktionen als Staatsanwalt in Hamburg.
GenStA Kramer legte sein Amt am 10.01.1958 nieder und wurde anschließend Bevollmächtigter der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund. Von 1961 an war er dann in Hamburg als Senator zuständig für die Kultur- und Gefängnisbehörde.
Im Zusammenhang mit der Ernennung von GenStA Kramer gab es politische Bestrebungen, wie schon vor dem 1. April 1935, für die Staatsanwaltschaft bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht einen gemeinsamen Dienstvorgesetzten zu bestimmen und eine einheitliche Staatsanwaltschaft zu bilden. Insbesondere aufgrund der rechtlichen Bedenken des Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts nahm die Senatskommission für die Justizverwaltung in seiner Sitzung am 5. Februar 1957 schließlich Abstand von diesem Vorhaben, entschied allerdings, die Stelle des ständigen Vertreters des Generalstaatsanwalts im Stellenplan zu streichen, während die Stelle des Leitenden Oberstaatsanwalts als Behördenleiter der Staatsanwaltschaft wieder besetzt werden durfte, und zwar aufgrund einer Entscheidung der Landesjustizverwaltung mit Oberstaatsanwalt Buchholz, der das Amt bereits seit dem 5. Dezember 1956 kommissarisch wahrgenommen hatte.
Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Generalstaatsanwalts nach dem Ausscheiden von GenStA Kramer wurde am 16.01.1958 Leitender Oberstaatsanwalt Buchholz betraut, der als damaliger Leiter der Staatsanwaltsanwaltschaft Hamburg zugleich ohne besondere sonstige Zuständigkeit ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts war. Mit Wirkung vom 01.04.1958 wurde er zum Generalstaatsanwalt ernannt und stand der Behörde bis zu seinem plötzlichen Tode am 05.04.1967 vor.
Ständiger Vertreter war Leitender Oberstaatsanwalt Arius (geb. 27.02.1922, gest. 07.06.1999), nachdem dieses Amt zum 01.01.1967 bei der Generalstaatsanwaltschaft wieder eingerichtet worden war. Die Behörde umfasste zu diesem Zeitpunkt 8 Dezernate und die Aufsicht über die Gerichtshilfe, während die Strafvollzugssachen an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden waren. LOStA Arius hatte das Amt bis zu seiner Pensionierung inne.
GenStA Buchholz erregte überregionales Aufsehen durch sein Auftreten in der öffentlichen Hauptverhandlung im 3. Mariotti-Prozess im Jahre 1965, als er die Ausführungen eines der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft Hamburg kritisierte, und war bekannt durch sein Eintreten für die Kunstfreiheit.
Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft wurde am 1. April 1958 Oberstaatsanwalt Heinrich Scholz (geb. 22.09.1904, gest. 28.01.1997), in dessen Amtszeit die sog. „Haase-Affäre“ (Tod des Untersuchungsgefangenen Haase nach Schlägen durch Gefängnisbedienstete am 30. Juni 1964) fiel.
Als Nachfolger von GenStA Buchholz wurde am 02.05.1967 der Vizepräsident des Amtsgericht Hamburg Heinrich Backen (geb. 03.02.1920, gest. 16.02.2010) eingesetzt und am 01.06.1967 zum Generalstaatsanwalt ernannt. Herr Backen hatte sich unter anderem als Vorsitzender des Schwurgerichts im sog. 3. Mariotti-Prozess einen Namen gemacht. Er begann am 18.04.1952 als Assessor bei der Staatsanwaltschaft Hamburg, wechselte am 27.05.1953 zum Landgericht Hamburg, wurde dort am 14.08.1953 zum Gerichtsassessor und zum 01.09.1954 zum Landgerichtsrat ernannt, war ab 01.07.1963 sog. Hilfsrichter am Hanseatischen Oberlandesgericht und kehrte am 01.10.1963 als Landgerichtsdirektor zurück zum Landgericht. Am 01.09.1967 wurde er Vizepräsident des Amtsgerichts Hamburg. GenStA Backen ging nach Erreichen der Altersgrenze mit Ablauf des 28.02.1985 in Pension. In der Behörde waren zu diesem Zeitpunkt 10 Dezernenten und 11 Geschäftsstellenmitarbeiter tätig.
Behördenleiter der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft wurde nach der Pensionierung von LOStA Scholz Leitender Regierungsdirektor Curt Paulsen (geb. 26.02.1915, gest. 17.01.1990) aus der Justizbehörde und zuvor Oberstaatsanwalt, der mit Wirkung vom 1. Oktober 1969 zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt wurde. Schon im 2. Jahr seiner Amtszeit wurde die als „Hamburger Bußgeld-Affäre“ bekannt gewordene Praxis der Einstellung von Verfahren mit gerichtlicher Zustimmung gegen Zahlung eines teilweise sehr hohen Bußgeldes an Institutionen, für die wiederum einige Staatsanwälte und Richter gegen Honorar Vorträge hielten, aufgedeckt, die später dann zur Einrichtung des Bußgeldfonds führte.
LOStA Curt Paulsen folgte am 1. März 1980 LOStA Günter Wittke (geb. 10.06.1926, gest. 09.01.1995) als Behördenleiter.
Nach Herrn Backen wurde am 10.09.1985 als neuer Generalstaatsanwalt der Leiter der Staatsanwaltschaft Hamburg Günter Wittke eingesetzt, der 1952 als Referendar in den hamburgischen Justizdienst eingetreten und nach dem 2. Staatsexamen als Staatsanwalt in unterschiedlichen Bereichen in beiden Behörden tätig war, zuletzt vor seiner Ernennung zum Behördenleiter der Staatsanwaltschaft als Leiter eines Referats bei der Generalstaatsanwaltschaft.
In seine Amtszeit fielen nicht nur der Umzug der Behörde im Dezember 1988 aus dem Strafjustizgebäude in das Gebäude des Hygienischen Instituts am Gorch-Fock-Wall Nr. 15 – 17, sondern auch der tragische Tod des Staatsanwalts Wolfgang Bistry, der am 29.07.1986 im Hamburger Polizeipräsidium während einer Vernehmung von dem des mehrfachen Mordes verdächtigen Werner Pinzner erschossen wurde.
Zum Ständigen Vertreter des Generalstaatsanwalts wurde 1987 Oberstaatsanwalt Dieter Kube (geb. 27.06.1934) bestellt, der zuvor Vertreter des Behördenleiters der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft war.
Neuer Behördenleiter der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft wurde der Hauptabteilungsleiter der Wirtschaftsabteilungen Oberstaatsanwalt Dr. Erwin Grosse (geb. 14.07.1933).
Nach der Pensionierung von GenStA Wittke zum 01.07.1991 wurde nach einer längeren Findungsphase am 01.09.1991 Senatsdirektor Dr. Arno Weinert (geb. 07.02.1934), seit Mai 1987 Leiter des Justizamtes der Justizbehörde, zum neuen Generalstaatsanwalt ernannt. Dr. Weinert war im Dezember 1962 als Gerichtsassessor beim Landgericht Hamburg in den Justizdienst getreten. Nach Tätigkeiten als Strafrichter am Amtsgericht und Landgericht wechselte er 1967 in das Strafvollzugsamt, dessen Leiter er im Juli 1977 wurde. In seiner bis zur planmäßigen Pensionierung zum 01.03.1999 dauernden Amtszeit wurden vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zahlreiche Anklagen wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben und der erfolgreiche Antrag auf Aufhebung der am 2. Juni 1933 vom Sondergericht Altona verhängten und danach vollstreckten 4 Todesurteile im Zusammenhang mit den Ereignissen am sog. Altonaer Blutsonntag (17. Juli 1932) bei der zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hamburg gestellt. Außerdem war GenStA Dr. Weinert maßgeblich mit an der Reorganisation der Staatsanwaltschaft Hamburg (Projekt Justiz 2000) beteiligt.
Zum 01.03.1999 wurde die Bremer Senatsrätin Angela Uhlig-van Buren (geb. 27.05.1952) mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Generalstaatsanwalts betraut und mit Wirkung vom 09.09.1999 zur Generalstaatsanwältin ernannt. Ständiger Vertreter wurde Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Hartmut Wulf (geb. 15.04.1936), da sein Amtsvorgänger LOStA Kube zeitgleich mit Herrn Dr. Weinert in den Ruhestand getreten war.
Ebenfalls am 01.03.1999 wurde der neue Leiter der Staatsanwaltschaft Hamburg, OStA Martin Köhnke (geb. 06.05.1943), in das Amt eingeführt. Er trat die Nachfolge von LOStA Dr. Grosse an, der zum 01.08.1998 in den Ruhestand getreten war.
Im Jahr nach dem Amtsantritt von GenStA’in Uhlig-van Buren trat die Neuorganisation der Staatsanwaltschaft Hamburg am 1. März in Kraft, mit der unter anderem flächendeckend elektronische Datenverarbeitung (MESTA) eingeführt und Schreibkräfte eingespart wurden. Zum 1. Januar 2002 folgte dann die Einführung von MESTAGenStA mit der Folge, dass die Behörde, die zwischenzeitlich die Bezeichnung Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erhalten hatte, nur noch 6 Stellen im Geschäftsstellenbereich benötigt (bei 10 Planstellen im höheren Dienst und 2 Erprobungsdezernentenstellen).
GenStA’in Uhlig-van Buren schied aufgrund einer langfristigen Erkrankung mit Ablauf des 31.08.2009 aus dem Dienst aus. Die Behörde wurde von ihrem Ständigen Vertreter, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Wolfgang Ehlers (geb. 27.06.1946), der das Amt im Februar 2001 in Nachfolge von LOStA Dr. Wulf, der mit Ablauf des Jahres 2000 in den Ruhestand getreten war, übernommen hatte, ab Mitte Oktober 2008 kommissarisch geleitet.
Nachfolger des Leiters der Staatsanwaltschaft Hamburg LOStA Köhnke wurde nach dessen Pensionierung zum 1 Juni 2008 Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Ewald Brandt (geb. 06.11.1953), der nach verschiedenen Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Hamburg zuletzt in der Justizbehörde Hamburg tätig gewesen war.


Seit November 2009

Am 01.11.2009 übernahm der Direktor des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek Lutz von Selle (geb. 26.06.1951) die Aufgaben des Generalstaatsanwalts. Seine Ernennung erfolgte mit Wirkung vom 20.07.2010.

Herr von Selle hatte nach Jura- und Sozialpädagogikstudium seine Tätigkeit in der hamburgischen Justiz mit dem Referendariat und sodann am 04.06.1980 als Staatsanwalt begonnen und war ab 01.12.1985 als Richter am Landgericht in einer Strafkammer tätig. Vom 01.07.1991 an war er stellvertretender Leiter der Untersuchungshaftanstalt Hamburg. Am 01.03.1992 wechselte er zum Amtsgericht Hamburg als Strafrichter. Ab 08.05.1995 wurde er zur Erprobung an das Hanseatische Oberlandesgericht in den Staatsschutzsenat abgeordnet und dort mit Wirkung vom 01.03.1996 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt. Am 01.05.2003 trat er zum Amtsgericht Hamburg als Leiter eines Dezernats der Strafabteilungen. Direktor des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek wurde Herr von Selle am 27.01.2004.

Ständiger Vertreter wurde am 01.04.2010 Leitender Oberstaatsanwalt Holger Lund (geb. 05.01.1949). LOStA Ehlers war an diesem Tage in den Ruhestand getreten.


Außendarstellung

Pressesprecher der Staatsanwaltschaften waren nach GenStA Buchholz:

  • OStA Walter Bong-Schmidt, Jan. 1959 - Dez. 1968,
  • StA Dr. Helmut Münzberg, Jan. 1969 - Dez. 1969,
  • OStA Norbert Dose, Jan. 1970 - März 1970,
  • OStA Peter Beck, April 1970 - Dez. 1973,
  • OStA Dr. Helmut Münzberg, Jan. 1974 - Dez. 1975,
  • OStA Florentin Krauß, Jan. 1976 - Mai 1976,
  • OStA Peter Beck, Jun. 1976 - 1988,
  • OStA Rüdiger Bagger, Nov. 1988 – Mai 2008,
  • OStA Wilhelm Möllers, Juni 2008 - Dez. 2012, und derzeit
  • OStA'in Nana Frombach seit Jan. 2013.

Quellen:

  • Generalakte 3261 der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
  • Werner Johe, Die gleichgeschaltete Justiz
  • Heiko Morisse, Rechtsanwälte im Nationalsozialismus
  • Das Hanseatische Oberlandesgericht, Gedenkschrift zu seinem 60jährigen Bestehen 1939
  • Hamburger Justiz im Nationalsozialismus, Bände 1 u. 2
  • Handbücher der Justiz
  • Wikipedia

Wolfgang Ehlers


Die komplette Ausgabe der Mitteilungen des Hamburgischen Richtervereins ist über die Internetseite des Hamburgischen Richtervereins abrufbar (www.richterverein.de).

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Organigramm der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
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Organisation und Zuständigkeit

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Aktenstapel mit roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaft
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Zahlen, Daten, Fakten

Hier finden Sie die aktuellen Eingangszahlen der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg in Rechtssachen (Auszug).

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Schriftzug "Historisches" vor einem stilisierten historischen Gebäude
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Historisches

Machen Sie einen Ausflug in die Geschichte der Generalstaatsanwaltschaft.

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Bekämpfung von antisemitischen Straftaten sowie Hass- und LSBTI-Kriminalität

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