Geschäftsverteilungsplan
des Landgerichts Hamburg
Geschäftsverteilungsplan
Die Zuständigkeit der einzelnen Kammern ist in der jährlich vom Präsidium des Landgerichts im Voraus zu beschließenden Geschäftsverteilung geregelt. Das Präsidium besteht aus dem Präsident des Landgerichts sowie zehn gewählten richterlichen Mitgliedern, die in richterlicher Unabhängigkeit über Geschäftsverteilungsangelegenheiten entscheiden (§§ 21a ff. GVG).