Verwaltungsgericht Hamburg

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Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg

Hinweise zum Dienstbetrieb

Bitte beachten Sie insbesondere in Eilfällen:
 

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den Geschäftszeiten der Geschäftsstellen (montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr), anhängig zu machen bzw. zumindest telefonisch anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.


Maskenpflicht

Im Gerichtsgebäude besteht keine Maskenpflicht. Es wird aber empfohlen, in den vom Publikum frequentierten Bereichen, insbesondere im Aufzug, in den Fluren und den Treppenhäusern, eine medizinische Maske zu tragen, um sich selbst und andere zu schützen.

Im Sitzungssaal können die Vorsitzenden als sitzungspolizeiliche Maßnahme (§ 176 Abs. 1 GVG) zu Zwecken des Infektionsschutzes eine Maskenpflicht anordnen. Die Entscheidung, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, trifft der bzw. die jeweilige Vorsitzende.

Abstand halten

Bitte achten Sie auf hinreichenden Abstand zu Ihren Mitmenschen – mindestens 1,50 m – und nehmen Sie Rücksicht.