Rechtsantragsdienst

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.


Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg

Rechtsantragsdienst

Entgegennahme von Klagen und vorläufigen Rechtsschutzgesuchen, Prozesskostenhilfe

Der Rechtsantragsdienst des Verwaltungsgerichts Hamburg nimmt Klagen und Eilanträge zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. Den im weiteren Verfahren anfallenden Schriftverkehr haben die Beteiligten selbst zu erledigen.

Es besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz weder ein allgemeiner Anwaltszwang noch muss ein Antrag in der Rechtsantragstelle zu Protokoll gegeben werden. Beteiligte können eine Klage oder einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auch selbst schreiben und dem Verwaltungsgericht per Post (Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg) oder per Fax (42843-7219) zuleiten oder in den Hausbriefkasten einwerfen.

Formulare für die besonders häufigen Klage- und Antragsarten finden Sie hier.


Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen. Es können insbesondere keine Angaben zu den Erfolgsaussichten einer Klage oder eines Antrags gemacht werden. Insoweit erforderliche Beratung wird durch Rechtsanwälte oder durch die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) geleistet. 


Anmeldung: 3. Obergeschoss, Zimmer 3.54

Zimmer: 3.48 und 3.50

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr

Telefon: (040) 42843-7554 oder (040) 42843-7553



Was müssen Sie mitbringen?


  • Bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
  • Ggf. ist eine Vollmacht mitzubringen, falls eine Klage oder ein Antrag nicht in eigenem Namen, sondern im Namen einer anderen Person gestellt werden soll.
  • Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme alle den Rechtsfall betreffenden Unterlagen, insbesondere bereits ergangene Bescheide mit.
  • Geht die Behörde von einem anderen Sachverhalt aus, kann es bereits in diesem Verfahrensstadium angezeigt sein, für die abweichende Sachdarstellung Beweis anzubieten. Dies kann etwa durch die Einreichung von Urkunden (z.B. Verträge, Rechnungen, Bewerbungsunterlagen, Bahnfahrkarte) oder die Benennung von Zeugen geschehen.

Das Gesetz sieht vor, dass der Klagschrift bzw. Antragsschrift und allen Schriftsätzen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation grundsätzlich auf Deutsch erfolgt. Sie können sich gerne von einer Person begleiten lassen, die deutsch spricht.  

Für die Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Prozesskostenhilfe kann bewilligt werden, wenn die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.

Die Formulare und Hinweise zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier.