Prozesskostenhilfe
Beantragung von Prozesskostenhilfe
Für die Rechtsverfolgung kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Prozesskostenhilfe kann bewilligt werden, wenn die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann.
Die Formulare und Hinweise zur Beantragung von Prozesskostenhilfe finden Sie hier.
Auf die Möglichkeit, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse online auszufüllen, wird hingewiesen.