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Quelle: Verwaltungsgericht Hamburg

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Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Verkehrsanbindung

Verwaltungsgericht Hamburg 

Lübeckertordamm 4

20099 Hamburg

Tel:    (040) 4 28 43 - 7540

Fax:    (040) 4 28 43 - 7219

E-Mail: poststelle@vg.justiz.hamburg.de
(für Verwaltungsangelegenheiten)


Hinweis:

Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Angelegenheiten der Gerichtsverwaltung zur Verfügung. Klagen oder Anträge können auf diesem Weg nicht rechtswirksam erhoben bzw. gestellt werden. Wenn Sie bereits eine Klage erhoben oder einen Antrag gestellt haben, beachten Sie bitte, dass Verfahrensanträge oder Schriftsätze zu diesen Verfahren auf diesem Weg nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Neue Klagen, neue Anträge sowie Verfahrensanträge oder sonstige Schriftsätze zu laufenden Verfahren sind dem Gericht unter Einhaltung der besonderen Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs oder, sofern keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs besteht, postalisch oder per Telefax zuzusenden.

Öffnungszeiten/Erreichbarkeit:

Das Haus der Gerichte, in dem sich das Verwaltungsgericht Hamburg befindet, ist für Besucher montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Geschäftsstellen des Verwaltungsgerichts sind montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Verfahrensbeteiligte auch Akteneinsicht nehmen. Fristwahrende Schriftsätze können, sofern dem die Pflicht zur elektronischen Einreichung (§ 55d VwGO) nicht entgegensteht, montags bis donnerstags bis 16.00 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr auch in der Gemeinsamen Post- und Annahmestelle der Verwaltungsgerichte eingereicht werden, außerhalb dieser Zeiten über den Nachtbriefkasten, der neben der Eingangstür des Gerichtsgebäudes angebracht ist.

Bitte beachten Sie insbesondere in Eilfällen:

Gerichtlicher (Eil-)Rechtsschutz kann typischerweise nur wirksam gewährt werden, wenn (u.a.) die maßgeblichen Behörden zur Sache kontaktiert werden können. Dementsprechend empfiehlt es sich dringend, etwaige eilige Rechtsschutzanträge jeweils rechtzeitig, d.h. in den o.g. Geschäftszeiten der Geschäftsstellen, anhängig zu machen bzw. zumindest (telefonisch, s.o.) anzukündigen, damit eine kurzfristige Bearbeitung durch das Gericht und die erforderliche Kommunikation mit den Behörden sichergestellt werden können.

Der Rechtsantragsdienst des Verwaltungsgerichts kann montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr in Anspruch genommen werden.

Die Gerichtsbibliothek hat montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.


Verkehrsanbindung:

In unmittelbarer Nähe des im Haus der Gerichte am Lübeckertordamm gelegenen Verwaltungsgerichts Hamburg befinden sich die U-Bahn-Haltestelle „Lohmühlenstraße“ sowie die U-Bahn- und S-Bahn-Haltestelle „Berliner Tor“.

Detaillierte Angaben zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie im Fahrplan des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV).

Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in der Tiefgarage in begrenztem Umfang zur Verfügung.

Lageplan Oberverwaltungsgericht Hamburg
© Verwaltungsgericht Hamburg