Referendariat

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Quelle: Sozialgericht Hamburg

Ausbildung und Einstellung

Referendariat


Referendarinnen oder Referendare bilden wir gerne aus. Sie können im Rahmen des Vorbereitungsdienstes (§ 36 HmbJAG) auch die Wahlstation I oder die Wahlstation II beim Sozialgericht absolvieren, insbesondere wenn Sie den Schwerpunktbereich auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gewählt haben (§ 42 HmbJAG).


Die Zuweisung an das Sozialgericht erfolgt durch die Personalstelle für Referendare des Hanseatischen Oberlandesgerichtes.


Ansprechpartnerin für das Sozialgericht ist:


Richterin am Sozialgericht Nicole Rohde, Dammtorstraße 7, 20354 Hamburg.


Bitte richten Sie Ihre kurze Bewerbung, in der Sie den gewünschten Zeitraum und gegebenenfalls auch das Rechtsgebiet, in dem Sie bevorzugt ausgebildet werden möchten, angeben, möglichst frühzeitig (ca. 3 Monate vor dem beabsichtigten Ausbildungsbeginn) an das Sozialgericht z.H. Frau RinSG Rohde über Bewerbung@lsg.justiz.hamburg.de.


Möchten Sie Ihr Referendariat beim Landessozialgericht absolvieren, wenden Sie sich bitte direkt dorthin.