Elektronischer Rechtsverkehr
Informationen
Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht können in allen Verfahrensbereichen Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter auf elektronischem Wege eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen sind § 55a, 55d der Verwaltungsgerichtsordnung und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)). Dort ist für die oben genannten elektronischen Einreichungen geregelt,
- dass die Schriftstücke in Form eines elektronischen Dokuments zu übersenden sind und welche Dateiformate hierfür zulässig sind,
- dass dieses elektronische Dokument
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), die elektronische Poststelle, übermittelt werden muss oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss (vgl. § 55a Abs. 3 VwGO).
- dass für Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts eine Pflicht zur Übermittlung als elektronisches Dokument besteht; gleiches gilt für die nach der Verwaltungsgerichtsordnung vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht.
Was sichere Übermittlungswege in diesem Sinne sind, ist § 55 Abs. 4 VwGO zu entnehmen. Ein sicherer Übermittlungsweg besteht beispielsweise bei der Kommunikation zwischen einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und der elektronischen Poststelle des Gerichts. Die elektronische Poststelle des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist im SAFE-Verzeichnisdienst unter dem Namen "Hamburgisches Oberverwaltungsgericht" verzeichnet. Das Postfach mit dem Namen "Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsabteilung)" dient hingegen nicht dem Empfang von Nachrichten in Gerichtsverfahren.
Die Versendung an die elektronische Poststelle ohne sicheren Übermittlungsweg setzt neben der qualifizierten elektronischen Signatur unter dem Dokument die Nutzung einer EGVP-Anwendung oder eines EGVP-Onlineformulars voraus. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de.
Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht.
Angaben zu diesen Beschränkungen sowie weitere Informationen über die technischen Rahmenbedingungen finden Sie unter http://justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!