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Quelle: OVG

Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Vollsperrung der Karolinenstraße wegen des OMR-Festivals erfolglos

2. Mai 2023

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit heute veröffentlichtem Beschluss (5 E 1712/23) einen Eilantrag eines Anwohners des Karolinenviertels im Stadtteil St. Pauli abgelehnt, mit dem sich dieser gegen die Vollsperrung eines Teils der Karolinenstraße anlässlich des OMR Festivals in den Hamburger Messehallen gewandt hat.

Das OMR Festival (vormals Online Marketing Rockstars Festival) wird seit 2011 (mit pandemiebedingter Unterbrechung) von einem privaten Veranstalter in Hamburg durchgeführt. Es soll in diesem Jahr am 9. und 10. Mai 2023 in den Hamburger Messehallen stattfinden. Der Veranstalter erwartet mehr als 70.000 Besucherinnen und Besucher.

Auf den Antrag des Veranstalters erteilte das Bezirksamt Mitte dem Veranstalter die Erlaubnis zur Sondernutzung von Flächen des öffentlichen Raumes als Veranstaltungsbereich. Mit straßenverkehrsrechtlicher Verfügung ordnete die Polizei Hamburg - neben weiteren Beschränkungen des Fahrzeugverkehrs - die Sperrung der Karolinenstraße zwischen der St. Petersburger Straße und der Lagerstraße auch für Fußgänger und Radfahrer in der Zeit vom 8. Mai 2023 um 19:00 Uhr bis zum 11. Mai 2023 um 5:00 Uhr an.

Der gegen die Vollsperrung der Karolinenstraße gerichtete Eilantrag des Anwohners ist vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben. Der damit verbundene Eingriff in die Rechte des Antragstellers als Verkehrsteilnehmer sei nach § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gerechtfertigt. Aufgrund der dem Veranstalter erteilten Sondernutzungserlaubnis stehe die betroffene Fläche für eine Verkehrsnutzung nicht zur Verfügung. Die Sondernutzungserlaubnis sei von dem Antragsteller straßenverkehrsrechtlich hinzunehmen. Die Entscheidung, ob oder inwieweit öffentlicher Raum der Nutzung durch die Allgemeinheit entzogen und einer privaten Sondernutzung überantwortet werde, bleibe eine politisch von der Stadt Hamburg zu verantwortende.

Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.


Einen Link zu der Entscheidung finden Sie auf der Homepage des Verwaltungsgerichts (https://justiz.hamburg.de/gerichte/verwaltungsgericht-hamburg/rechtsprechung/start-42634).


Für Rückfragen:
Pressestelle der Verwaltungsgerichte
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht
Dr. Max Plog
Telefon: (040) 42843 - 7677
E-Mail: pressestelle@ovg.justiz.hamburg.de