Erreichbarkeit

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Rechtsantragsdienst, Erreichbarkeit, Verkehrsanbindung

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Rechtsantragsdienst


Wir bitten um telefonische Anmeldung unter den angegebenen Telefonnummern, sofern auf den Geschäftsstellen Anträge oder Beschwerden zur Niederschrift entgegengenommen werden sollen. Bitte beachten Sie aber, dass Prozesserklärungen im Regelfall von einem Prozessbevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) abgegeben werden müssen.


Erreichbarkeit der Geschäftsstellen in Gerichtsverfahren
 

Telefonisch erreichen Sie unsere Senatsgeschäftsstellen unter folgenden Durchwahlen:

Geschäftsstelle des 1. Senats:                       (040) 428 43 7653

Geschäftsstelle des 2. Senats:                       (040) 428 43 7652   

Geschäftsstelle des 3. Senats:                       (040) 428 43 7656

Geschäftsstelle des 4. Senats:                       (040) 428 43 7657

Geschäftsstelle des 5. Senats:                       (040) 428 43 7656

Geschäftsstelle des 6. Senats:                       (040) 428 43 7653 

Die Telefonnummern der Geschäftsstellen für die Fachsenate für Personalvertretungssachen, für Disziplinarsachen nach dem Landesdisziplinarrecht und dem Bundesdisziplinargesetz finden Sie hier.

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für die nach der Verwaltungsgerichtsordnung vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Verfügung steht. Nähere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.

Sofern Sie nicht zur Übermittlung als elektronisches Dokument verpflichtet sind, können Sie sich per Fax bzw. eFax wie folgt an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wenden: 

Gemeinsame Annahmestelle der Verwaltungsgerichte
in Gerichtsverfahren (fristwahrend)            (040) 428 43 7219

Geschäftsstellen  (nicht fristwahrend)        (040) 427 987 101

Bitte beachten Sie die Hinweise zu Problemen bei der Telefax-Kommunikation.


Nachtbriefkasten
 

Sofern Sie nicht zur Übermittlung als elektronisches Dokument verpflichtet sind, können Sie fristwahrende Schriftsätze jederzeit auch über den Nachtbriefkasten, der vor der Eingangstür angebracht ist, einreichen. 


Erreichbarkeit der Gerichtsverwaltung
 

Telefonisch erreichen Sie die Gerichtsverwaltung
unter der Durchwahl                                              (040) 428 43 7672                      

Weitere Telefonnummern aus dem Bereich der Gerichtsverwaltung finden Sie hier.

Der Kommunikationsweg per E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zu Verfügung. Die E-Mail-Adressen der Verwaltung, des Pressesprechers, der Bibliothek und für den Entscheidungsversand finden Sie hier.

Mittels der Infrastruktur EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) können Sie die Gerichtsverwaltung über das Postfach "Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (Verwaltungsabteilung)" erreichen. Wichtig: Dieses Postfach dient nicht dem Empfang von Nachrichten in Gerichtsverfahren.
 

Bibliothek
 

Die Gerichtsbibliothek hat montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.


Anschrift des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts
 

Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg


Verkehrsanbindung
 

Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht befindet sich im Haus der Gerichte am Lübeckertordamm und ist entweder mit der U-Bahn-Linie U 1 (Haltestelle "Lohmühlenstraße") oder mit den Schnellbussen Linie 35 und 36 (Haltestelle "U-Bahn Lohmühlenstraße") zu erreichen. Ferner liegt auch in fußläufiger Entfernung die Haltestelle "Berliner Tor", die u.a. von den Linien U 2 und U 3 angefahren wird.

Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in der öffentlichen Parkgarage Berliner Tor 3 zur Verfügung. Öffentlicher Parkraum rund um das Gebäude ist nicht vorhanden.

Ein Behindertenparkplatz steht am Anfang der Parkbucht Lübeckertordamm 4 direkt vor dem Haus der Gerichte zur Verfügung. Weitere Behindertenparkplätze befinden sich im Bereich Alexanderstraße/Wismarer Straße; Anfahrt über Lindenstraße, Ferdinand-Beit-Straße, Stiftstraße und Alexanderstraße.

Detaillierte Angaben zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie im Fahrplan des HVV.


Lageplan Oberverwaltungsgericht Hamburg