Kontakt
Erreichbarkeit, Rechtsantragsdienst, Verkehrsanbindung
Rechtsantragsdienst
Wir bitten um telefonische Anmeldung unter den angegebenen Telefonnummern, sofern auf den Geschäftsstellen Anträge oder Beschwerden zur Niederschrift entgegen genommen werden sollen. Bitte beachten Sie aber, dass Prozesserklärungen im Regelfall von einem Prozessbevollmächtigten (z.B. Rechtsanwalt) abgegeben werden müssen.
Nachtbriefkasten
Fristwahrende Schriftsätze können jederzeit auch über den Nachtbriefkasten, der vor der Eingangstür angebracht ist, eingereicht werden.
Erreichbarkeit der Geschäftsstellen in Gerichtsverfahren
Telefonisch erreichen Sie unsere Senatsgeschäftsstellen unter folgenden Durchwahlen:
Geschäftsstelle des 1. Senats: (040) 428 43 7653
Geschäftsstelle des 2. Senats: (040) 428 43 7652
Geschäftsstelle des 3. Senats: (040) 428 43 7656
Geschäftsstelle des 4. Senats: (040) 428 43 7657
Geschäftsstelle des 5. Senats: (040) 428 43 7656
Geschäftsstelle des 6. Senats: (040) 428 43 7653
Die Telefonnummern der Geschäftsstellen für die Fachsenate für Personalvertretungssachen, für Disziplinarsachen nach dem Landesdisziplinarrecht und dem Bundesdisziplinargesetz finden Sie hier.
Per Fax bzw. eFax können Sie sich wie folgt an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wenden:
Gemeinsame Annahmestelle der Verwaltungsgerichte
in Gerichtsverfahren (fristwahrend) (040) 428 43 7219
Geschäftsstellen (nicht fristwahrend) (040) 427 987 101
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Problemen bei der Telefax-Kommunikation.
Erreichbarkeit der Gerichtsverwaltung
Telefonisch erreichen Sie die Gerichtsverwaltung
unter der Durchwahl (040) 428 43 7672
Weitere Telefonnummern aus dem Bereich der Gerichtsverwaltung finden Sie hier.
Der Kommunikationsweg per E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zu Verfügung. Die E-Mail-Adressen der Verwaltung, des Pressesprechers, der Bibliothek und für den Entscheidungsversand finden Sie hier.
Bibliothek
Die Gerichtsbibliothek hat montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Anschrift des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts
Lübeckertordamm 4
20099 Hamburg
Verkehrsanbindung
Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht befindet sich im Haus der Gerichte am Lübeckertordamm und ist entweder mit der U-Bahn-Linie U 1 (Haltestelle "Lohmühlenstraße") oder mit den Schnellbussen Linie 35 und 36 (Haltestelle "U-Bahn Lohmühlenstraße") zu erreichen. Ferner liegt auch in fußläufiger Entfernung die Haltestelle "Berliner Tor", die u.a. von den Linien U 2 und U 3 angefahren wird.
Gebührenpflichtige Parkplätze stehen in der öffentlichen Parkgarage Berliner Tor 3 zur Verfügung. Öffentlicher Parkraum rund um das Gebäude ist nicht vorhanden.
Ein Behindertenparkplatz steht am Anfang der Parkbucht Lübeckertordamm 4 direkt vor dem Haus der Gerichte zur Verfügung. Weitere Behindertenparkplätze befinden sich im Bereich Alexanderstraße/Wismarer Straße; Anfahrt über Lindenstraße, Ferdinand-Beit-Straße, Stiftstraße und Alexanderstraße.
Detaillierte Angaben zur Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie im Fahrplan des HVV.