Einstellung als Richter/in oder Staatsanwalt/Staatsanwältin

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Datenschutzhinweise zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte

Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das

Hanseatische Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel: +49 40 42828 0 (Zentrale)
Fax: +49 40 4279-88080

Der/die Datenschutzbeauftragte des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
datenschutzbeauftragte@olg.justiz.hamburg.de 

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens verarbeitet. Die Daten werden gelöscht, sobald feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommt. Im Falle einer Einstellung werden Ihre Daten zum Zwecke der während des Richterverhältnisses anstehenden Personalaufgaben weiterverarbeitet. Insoweit richten sich die Aufbewahrungsfristen dann nach § 10 Abs. 1, Abs. 3 HmbDSG i. V. m. § 91 HmbBG, entsprechend den Aufbewahrungsfristen für Personalakten. Im Übrigen gilt die Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JSchrAufbV).

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. a), c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), das Hamburgische Beamtengesetz (HmbBG) sowie das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG).

Ihre Bewerbungsunterlagen werden vom Hanseatischen Oberlandesgericht in einer Datenbank gespeichert. Die Datenbank steht außerdem der Justizbehörde und den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, des Landesarbeitsgerichts, des Landessozialgerichts sowie der Generalstaatsanwaltschaft zur Verfügung. Im Übrigen werden ihre personenbezogenen Daten im Zuge des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens – soweit erforderlich – an die an dem Verfahren Beteiligten wie die Justizbehörde, den Richterwahlausschuss und den Präsidialrat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg weitergegeben. 

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO).

In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Hamburg kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind. 

Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.