FAQ - Fragen und Antworten zum Juristischen Vorbereitungsdienst
Thema Unterhaltsbeihilfe und Nebentätigkeit
1. Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe (UHB) für Rechtsreferendar*innen in Hamburg?
Derzeit beträgt die monatliche Unterhaltsbeihilfe 1.443,07 Euro brutto.
2. Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Nebentätigkeit?
Der Freibetrag beträgt 1.175,26€ brutto.
3. Wird bei einer Nebentätigkeit der Brutto- oder Nettobetrag angesetzt?
Bei der Betrachtung von Nebenverdiensten wird immer der Brutto-Betrag berücksichtigt.
4. Wo findet man Hinweise zur Nebentätigkeit und eine Ausfüllhilfe für die Nebentätigkeitsanzeige?
Eine Hilfe finden Sie auf unserer Homepage unter 'Formulare und Hinweise' im Dokument Hinweise zu Nebentätigkeiten, Kürzungen der Unterhaltsbeihilfe.
5. Ab wann erfolgt eine Vollkürzung der Unterhaltsbeihilfe?
Ab 4.061,40€ monatlichem Brutto-Einkommen wird die UHB vollgekürzt.
6. Muss ich den Wechsel einer Steuerklasse während der Nebentätigkeit anzeigen?
Ja, bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Beginn und Ende eines Steuerklassenwechsels, damit wir unsere Steuerklasse entsprechend anpassen können.
7. Bekomme ich eine schriftliche Bewilligung, wenn ich eine Nebentätigkeit anzeige (z. B. in einer Rechtsanwaltsstation)?
Nein, es wird keine schriftliche Bewilligung ausgestellt.
Thema Arbeitsgemeinschaften
Allgemeines zu den AGs
1. Bei wem kann man sich für eine AG anmelden?
Bei Frau Smith unter: sabine.smith@olg.justiz.hamburg.de
2. Kann man sich zu mehreren Arbeitsgemeinschaften anmelden?
Ja, aber die Anmeldungen sind verbindlich. Prüfen Sie bitte vorher, ob es zeitliche Kollisionen mit anderen AGs oder Stationsterminen gibt.
3. Kann man in Arbeitsgemeinschaften unentschuldigt fehlen?
Nein. Die Teilnahme ist Dienstpflicht. Unentschuldigtes Fehlen kann zur Kürzung Ihrer Bezüge und anderen disziplinarischen Maßnahmen führen.
4. Wann erfolgt die Zuweisung zu einer AG?
Immer spätestens 2 Wochen vor Beginn der AG.
Rechtsanwalts-AG
1. Wie kann man sich für die Rechtsanwalts-AG eintragen?
Bitte schreiben Sie hierfür eine E-Mail an Frau Smith: sabine.smith@olg.justiz.hamburg.de
2. Wann muss die Rechtsanwalts-AG belegt werden?
Die Rechtsanwalts-AG soll immer zu Beginn der Station stattfinden und auch nur während der Rechtsanwaltsstation. Bitte tragen Sie Sorge dafür sich rechtzeitig in die AG eintragen zu lassen.
3. Findet die Rechtsanwalts-AG online oder in Präsenz statt?
Die AG findet online statt. Den Link für die Skype-Besprechung erhalten Sie kurzfristig vor Beginn der AG.
4. Wie findet die Rechtsanwalts-AG statt?
Die AG findet jeden Monat jeweils in den ersten beiden Wochen von 9 - 14.15 Uhr statt.
Stationen
1. Wie kann man herausfinden, wer der/die Ausbilder*in in der Straf- und Zivilstation ist?
Ansprechpartner für Straf-und Zivilstation
In diesem Dokument finden Sie Kontaktdaten. Bitte melden Sie sich telefonisch beim jeweiligen Amtsgericht oder Landgericht.
2. Muss man bei Ausbildungsstellen in Hamburg (Behörden und Gerichte) eine Ausbildungszusage einreichen?
Nein, es reicht der von Ihnen unterschriebene Zuweisungsantrag.
3. Muss man den/die Ausbilder*in im Zuweisungsantrag angeben?
Ja, das ist für die Zuweisung sehr hilfreich.
4. Wie viele Monate dürfen in Stationen außerhalb von Hamburg absolviert werden?
Insgesamt dürfen 12 Monate außerhalb von Hamburg verbracht werden.
5. Reicht eine EU-Versicherungskarte bei Auslandsaufenthalten?
Nein, es wird eine gesonderte Auslandskrankenversicherung benötigt, die den gesamten Stationszeitraum abdecken muss.
6. Kann ich meine Ausbildung bei einem Notar während der Wahlstation I machen?
Nein. Das ist nur 3 Monate lang während der Rechtsanwaltsstation oder in der Wahlstation II möglich.
7. Muss man als dritte Station die Verwaltungsstation absolvieren?
Nein, es besteht dafür keine Pflicht. Sie können auch zuerst die Wahlstation I oder die Rechtsanwaltsstation (in Teilen) durchführen.
8. Kann die Verwaltungsstation unmittelbar vor der Wahlstation II liegen?
Nein, bitte planen Sie die Stationsreihenfolge so, dass die Verwaltungsstation nicht im 19. Ausbildungsmonat startet.
9. Muss man die Splittung der Rechtsanwaltsstation begründen?
Nein, das ist nicht erforderlich.
10. Wann erfolgt die Zuweisung in die Wahlstation II?
Erst nach dem Vorstellungstermin für die Anmeldungen zu den schriftlichen Klausuren.
11. Kann man nach bereits erfolgter Zuweisung die Station wechseln?
Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Ein Wechsel ist in der Regel nur bei schwerwiegenden Gründen (z.B. zerrüttetes Verhältnis zum Ausbilder) möglich.
12. Können Anträge, Gehaltsmitteilungen, Verträge etc. per Mail eingereicht werden (müssen Sie zusätzlich auch noch per Post nachgereicht werden?)
Ja, es kann alles per Mail eingereicht werden. Eine zusätzliche Einreichung per Post ist nicht notwendig.
13. Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit bzw. Anwesenheitspflicht in einer Station?
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden an 5 Tagen die Woche, die tatsächliche Anwesenheitspflicht beträgt 28,5 Stunden
14. Gibt es grundsätzlich einen wöchentlichen Studientag?
Nein, den Studientag erhalten Sie nur in der Verwaltungsstation.
15. Muss man für den Studientag auch Urlaub beantragen?
Ja, der Studientag gilt als Arbeitstag, es muss für diesen Tag ebenfalls Urlaub eingereicht werden.
16. Gibt es eine schriftliche Bestätigung für beantragten Urlaub?
Nein, für Urlaub wird keine schriftliche Bewilligung versandt.
17. Kann man 2 Stationen auch beim gleichen Ausbilder machen (z.B. Verwaltung und Wahlstation I, Rechtsanwalt und Wahlstation II etc.)?
Ja, das ist problemlos möglich.
18. Kann man die Wahlstation I bei einer Außenhandels-Kammer absolvieren?
Ja, das ist möglich.
Verbesserungsversuch
1. Kann man im Rahmen des Verbesserungsversuchs die Gutscheine für Klausurenkurse und Vortragskurse erwerben?
Ja, bitte stellen Sie rechtzeitig vor diesen Antrag bei uns: Verbesserungsversuch: Antrag für die Teilnahme ehemaliger Hamburger Referendare am B-Klausurenkurs (Rechtsanwaltsklausurenkurs) / Vortragskurs
2. Gilt der Gutschein auch für den Rechtswanwaltsklausurenkurs?
Ja.
3. Kann man nicht verwendete Gutscheine wieder zurückgeben und kann sich das Geld erstatten lassen?
Nein, eine Rückerstattung ist nicht möglich. Bitte überlegen Sie sich vorher genau, wie viele Gutscheine Sie benötigen und kaufen Sie ggf. lieber welche nach.
4. Wer ist für die Organisation des Verbesserungsversuchs zuständig?
Das GPA. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite vom GPA oder melden Sie sich unter: gpa@olg.justiz.hamburg.de
Organisatorisches
1. Wann benötigt man eine Krankschreibung?
Sollten Sie länger als 3 Tage krank sein, benötigen wir ab dem 4. Tag eine Krankschreibung. Bitte beachten Sie, dass das Wochenende in die Krankheit mitzählt und eine Gesundmeldung am Wochenende nicht möglich ist.
2. Informationen zur Nachversicherung - Wer kann helfen?
Für die Nachversicherung sind wir nicht zuständig. Bitte melden Sie sich unter: nachversicherung@zpd.hamburg.de
3. Wie erhält man seine Zeugnisse?
Schreiben Sie uns hierfür bitte eine Mail und wir werden Ihnen diese per Post oder per Mail übersenden.
4. Was kann man tun, wenn man sich nicht mehr einloggen kann (Mail-Postfach)?
Bitte schreiben Sie uns eine Mail an das Funktionspostfach und wenden sich nicht an die IT-Abteilung, da diese nicht weiterhelfen kann.
(letzte Aktualisierung 19.04.2024)