Personalstelle für Referendare

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

FAQ - Fragen und Antworten zum Bewerbungsverfahren

1. Muss man sich trotz Rückstellung zurückmelden?

Nein, eine Rückmeldung ist dann nicht erforderlich.


2. Sammelt man Wartepunkte trotz der Rückstellung?

Ja, Sie sammeln dennoch die Wartepunkte.


3. Gilt die Rückstellung bei Bewerbung bereits als erste Rückstellung?

Ja, diese Rückstellung gilt bereits als erste Rückstellung. 


4. Wie oft und wie lange darf ich mich zurückstellen lassen?

Sie dürfen sich insgesamt 3 Mal und nicht länger als 36 Monate zurückstellen lassen. 


5. In welchen Zeitabständen muss die Bewerbung aufrechterhalten werden?

Sie müssen Ihre Bewerbung zwei Mal im Jahr, immer im Laufe des Januars (01.01.-31.01.) und im Laufe des Julis (01.07.-31.07.) aufrechterhalten. Alles, was davor und danach eingeht, wird nicht berücksichtigt. 


6. Reicht eine E-Mail zur Aufrechterhaltung der Bewerbung? 

Ja, eine E-Mail ist ausreichend. Alternativ können Sie sich per Post zurückmelden. 


7. Wann wird der Wartepunkt für die Einstellung berücksichtigt?

Der Wartepunk muss mindestens 2 Monate bestehen, um für die Einstellung berücksichtigt zu werden (6 Monate Wartezeit und 2 Monate Bestehen des Punktes).


8. Wann muss die Bewerbung vorliegen, um für die folgende Einstellungsphase berücksichtigt zu werden?

Die Bewerbung muss mindestens zwei Monate vor dem nächsten Einstellungstermin eingegangen sein. 


9. Wie ist die gewichtete Bewerbungsliste zu verstehen?

Die niedrigste Gesamtpunktzahl meint die erfolgreiche Einstellung mit der niedrigsten Punktzahl. 

Das niedrigste verbindliche Angebot meint, die niedrigste Punktzahl mit der wir ein verbindliches Angebot versendet haben. 


10. Reicht nur das Staatliche Zeugnis oder nur das Pflichtfachzeugnis zur Vorlage aus?

Nein, es wird immer das Gesamtzeugnis über die Ablegung beider Prüfungen mit Gesamtpunktzahl benötigt, um Sie für das Bewerbungsverfahren berücksichtigen zu können. 


11. Erhält man die originalen Urkunden zurück?

Nur, wenn Sie jeweils Originale UND Kopien eingereicht haben. Wir beglaubigen die Kopien für unsere Zwecke und senden Ihnen die Originale zurück. Reichen Sie uns keine Kopien ein, werden die Originale einbehalten. 

Wir akzeptieren im Übrigen nur Geburtsurkunden vom Standesamt oder notariell beglaubigt. Bitte reichen Sie keine Geburtsurkunden ein, die von anderen Stellen beglaubigt worden sind. Wir akzeptieren auch keine Abstammungsurkunden. 


12. Können wir für Ihre Zwecke Kopien beglaubigen?

Nein, wir beglaubigen nur für unsere Akte. 


13. Wie alt darf das Führungszeugnis bei Einstellung sein?

Das Zeugnis darf am Tag der Einstellung nicht älter als 6 Monate sein. 


14. Reicht eine E-Mail aus, um die Bewerbung zurückzunehmen? 

Ja, eine E-Mail ist ausreichend. Alternativ können Sie Ihre Bewerbung per Post zurückziehen. 


15. Was passiert, wenn das zweite verbindliche Angebot nicht angenommen wird?

Sofern Sie das zweite verbindliche Angebot nicht annehmen, werden Sie aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Eine weitere Rückstellungsmöglichkeit gibt es nicht. Sie können sich aber neu bewerben. 


16. Wann wird man bei Rücknahme der Bewerbung gesperrt?

Wenn Sie einen Platz für das Referendariat erhalten und dann zwei Wochen vor Beginn diesen Platz wieder absagen, werden Sie für 6 Monate gesperrt. 


17. Wird die Betreuung eines Angehörigen als Härtefall anerkannt?

Wir möchten um Ihr Verständnis bitten, dass wir die Betreuung eines Angehörigen in der Regel nicht als Härtefall anerkennen können, da diese möglicherweise von Ihren Verpflichtungen während des Referendariats ablenken könnte.


18. Wenn ich mich bis zu einem bestimmten Datum zurückstellen lasse, kann ich dann sichergehen, dass ich für diese Einstellung berücksichtigt werde?

Nein, ob Sie berücksichtigt werden hängt von Ihrer Punktzahl ab. Eine verbindliche Auskunft,  ob eine Einstellung im gewünschten Einstellungstermin erfolgt, kann von uns nicht erteilt werden.


19. Kann ich mich in mehreren Bundesländern gleichzeitig bewerben?

Ja, das ist möglich. Bei einer Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland müssen Sie jedoch hier Ihre Bewerbung zurücknehmen.


20. Kann ich mich zurückstellen lassen, wenn ich einen Verbesserungsversuch durchführe?

Ja, das können Sie tun. 


21. Kann ich nach dem schriftlichen Verbesserungsversuch das Referendariat antreten und die mündliche Prüfung während des Referendariats ablegen?

Ja, das ist möglich. 


22. Muss ich die Bewerbung im Januar und Juli aufrechterhalten, wenn ich mich im Dezember bzw. Juni beworben habe?

Nein, dann ist eine Aufrechterhaltung der Bewerbung nicht notwendig.


23. Muss ich mich für die Bewerbung in eine gesetzliche Krankenkasse anmelden ( bzw. aus der privaten Krankenkasse in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln?)

Nein, dass müssen Sie nicht. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ist erst bei Einstellung notwendig.


24. Welche Beglaubigungen für Urkunden werden für die Bewerbung akzeptiert?

Es werden Beglaubigungen vom Standesamt, Notar oder beim 1. Staatsexamen vom ausstellenden Prüfungsamt akzeptiert und somit Ihre Bewerbung registriert.

Nicht akzeptiert werden Beglaubigungen von Universitäten, Kirchen, Sparkassen, Krankenkassen etc. 


25. Werden „Geburtsbescheinigungen für Religiöse Zwecke“ oder „Abstammungsurkunden“ für die Bewerbung akzeptiert?

Nein, die Bewerbung wird mit diesen Urkunden nicht registriert.