Quelle: OLG Hamburg
Gruppenpraktikum der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Wann findet das statt?
Das strukturierte Praktikumsprogramm im Frühjahr 2026 findet vom 30. März bis zum 24. April 2026 (4 Wochen) statt. Es besteht die Möglichkeit, auf Wunsch den Zeitraum bis zum 30. April 2026 zu verlängern. Das strukturierte Praktikumsprogramm findet im Herbst 2026 vom 31. August bis zum 25. September 2026 (4 Wochen) statt. Es besteht die Möglichkeit, auf Wunsch das Praktikum bereits am 24. August 2026 zu beginnen. Einen entsprechenden Verlängerungswunsch vermerken Sie bitte mit Angabe der entsprechenden Zeiträume bei Ihrer Bewerbung.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Studierende der Rechtswissenschaften, die im Zeitpunkt des Praktikums das zweite Fachsemester bzw. dritte Fachtrimester bereits abgeschlossen haben.
Wo wird das Praktikum abgeleistet?
Bei täglich wechselnden Stationen am Amtsgericht Hamburg, am Landgericht Hamburg und am Hanseatischen Oberlandesgericht.
Welche Rechtsgebiete werden abgedeckt?
Bürgerliches Recht und Strafrecht. Die Praktikumsbescheinigung wird vom Justizprüfungsamt für beide Bereiche anerkannt.
Wie melde ich mich an?
Bitte füllen Sie das nebenstehende Anmeldeformular aus und senden es per E-Mail zusammen mit einem kurzen Motivationsschreiben (ca. eine DIN A4-Seite) an karriere@olg.justiz.hamburg.de.
Bis wann muss ich mich anmelden?
Bewerbungsschluss ist für beide Praktikumszeiträume (Frühjahr und Herbst 2026) der 01. Februar 2026. Bitte vermerken Sie in Ihrer Bewerbung, für welchen der beiden Zeiträume Sie sich bewerben oder ob Sie sich für beide Zeiträume bewerben.
Wann erfahre ich, ob ich einen Platz bekommen habe?
Schnellstmöglich nach dem Anmeldeschluss per E-Mail, spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn.
Wonach entscheidet sich, ob ich einen Platz bekomme?
Bewerben sich mehr Studierende um die Teilnahme an einem Gruppenpraktikum als Teilnehmerplätze vorhanden sind, werden Personen, für die die Ablehnung eine besondere Härte im Sinne des § 2 der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst und die Gewährung einer Unterhaltsbeihilfe an Referendarinnen und Referendare (GVBl. 2007, Teil I, S. 829) darstellen würde, bevorzugt. Die Härtegründe sind darzulegen und ggfls. und soweit möglich durch Urkunden nachzuweisen. 50 % der im Übrigen verfügbaren Plätze werden anhand der Semesterzahl vergeben, wobei höhere Semester bevorzugt werden. Die verbleibenden 50 % der Plätze werden auf Basis des eingereichten Motivationsschreiben vergeben. Im Zweifelsfall werden die Teilnehmerplätze ausgelost.
Gibt es eine Nachrückerliste?
Ja, bitte behalten Sie Ihren E-Mail-Posteingang deswegen im Auge.
Wird eine Praktikumsbescheinigung nach § 5 HmbJAG erteilt?
Ja.
Wie lange wird das täglich dauern?
In der Regel montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr. Ggf. ist aber auch mit abweichenden Zeiten zu rechnen.
Kann ich mich alternativ auch weiterhin um ein Individualpraktikum bemühen?
Aber klar. Ansprechpartner finden Sie hier.