Sicherheits- und Medienverfügung / O-Töne zum Auftakt "Letzte Verteidigungswelle"
Für die am 5. März 2026 um 11:00 Uhr in Saal 237 im Strafjustizgebäude (Sievekingplatz 3) beginnende Hauptverhandlung in Sachen „Letzte Verteidigungswelle“ hat die Vorsitzende des Senats am 17. Februar 2026 eine Sicherungs- und Medienverfügung erlassen. Sie finden die Verfügung im Wortlaut im Downloadbereich. Auf folgende darin enthaltene Regelungen möchten wir noch einmal gesondert hinweisen:
Poolregelung und Anonymisierungsanordnung
Ton- und Bildaufnahmen im Verhandlungssaal werden im Rahmen einer Pool-Lösung 5 Minuten vor Sitzungsbeginn oder in einer Unterbrechung unmittelbar danach gestattet. Eingelassen werden als Poolführer ein Kamerateam (bestehend aus höchstens 3 Personen) eines TV/Video-Berichterstatters einschließlich der Online-Medien mit Videoberichterstattung, ein Fotograf einer Nachrichtenagentur und ein Fotograf eines weiteren Bildberichterstatters. Poolführer für den jeweiligen Bereich kann werden, wer sich der Gerichtspressestelle unter dieser E-Mailadresse gegenüber schriftlich bis 14:00 Uhr am 4. März 2026 darum bewirbt und sich verpflichtet, das gesamte Ton- und Bildmaterial jeweils konkurrierenden Berichterstattern unverzüglich, lizenz- und kostenfrei zur Verfügung zu stellen sowie wer über die hierzu notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt. Die Poolführer werden nach Ablauf der vorgenannten Meldefrist durch gesonderte Pressemitteilung bekannt gegeben. Achtung: Die Angeklagten sind auf zu veröffentlichenden Bildern unkenntlich zu machen.
Zugang zum Gebäude
Die Poolführer erhalten Zugang durch den Haupteingang des Strafjustizgebäudes. Alle anderen erhalten Zugang nur durch den Nebeneingang Wallanlagen (wenn Sie vor dem Gebäude stehen befindet er sich an der rechten Seite des Gebäudes zu Planten un Bloomen hin gelegen). Die Kontrollstelle Wallanlagen wird 45 Minuten vor Beginn der Sitzung (also um 10:15 Uhr) öffnen.
Sitzplätze für Medienvertreter
Im Zuhörerbereich werden 40 Plätze gesondert für Medienvertreter reserviert. Insgesamt umfasst der Zuhörerbereich 120 Plätze.
Mitnahme von Handys und Laptops
Medienvertreter (die sich als solche ausweisen können) dürfen Handys und Laptops mit in den Zuhörerbereich nehmen. Sie dürfen jedoch nicht für Aufnahmen verwendet werden.
Hinweis für Bildberichterstatter:
Die Leiterin der Gerichtspressestelle, Frau Richterin am Oberlandesgericht Dr. Marayke Frantzen, wird Ihnen im Nachgang zur Hauptverhandlung für O-Töne zur Verfügung stehen. Der Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts, Herr Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Stefan Biehl, hat ebenfalls Bereitschaft hierzu signalisiert. Ob dies auch für Verteidiger und bzw. oder den Nebenklagevertreter gelten wird, ist diesseits nicht bekannt.
Die vorangegangene Pressemitteilung vom 9. Februar 2026, die u.a. die einzelnen Hauptverhandlungstermine und weitere Hinweise enthält, ist unter den Downloads einsehbar.