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Stand: 23.02.2023, 00:00

Jessica Oeser ist neue Direktorin des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf

Hamburg, 23. Februar 2023

Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat mit Jessica Oeser eine neue Direktorin. Die 48-Jährige, die bisher als Vorsitzende einer Abteilung für Straf- und Jugendstrafsachen am Amtsgericht Hamburg tätig gewesen ist, hat heute von Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, ihre Ernennungsurkunde erhalten.

Jessica Oeser und Anna Galina
© Behörde für Justiz und Verbraucherschutz; höhere Auflösung auf Anfrage

Dr. Jessica Oeser wurde 1974 in Bremen geboren. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen im Jahr 2004 war sie zunächst am Amtsgericht Hamburg-Harburg als Vorsitzende einer Zivilabteilung tätig, dann wechselte sie nach eineinhalb Jahren ins Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. Seit 2007 war sie als Jugendrichterin Vollstreckungsleiterin für die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand und stellvertretende Leiterin des Jugendarrestes. Sie wurde 2008 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Von 2012 bis 2016 war sie an die Justizbehörde abgeordnet. In dieser Zeit übernahm sie die Leitung der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand, bis sie schließlich an das Amtsgericht Hamburg-Mitte als Vorsitzende einer sowohl jugendrichterlichen als auch ermittlungsrichterlichen und einer allgemeinen Abteilung für Straf- und Bußgeldsachen zurückkehrte. Nach einer Abordnung an das Hanseatische Oberlandesgericht zur Erprobung im 2. Strafsenat kehrte sie 2017 an das Amtsgericht Hamburg-Mitte zurück.

Der amtsgerichtliche Bereich in Hamburg besteht aus den sieben Stadtteilgerichten in Altona, Barmbek, Bergedorf, Blankenese, Harburg, St. Georg sowie Wandsbek und dem am Sievekingplatz beheimateten Amtsgericht Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat rund 70 Beschäftigte, unter ihnen 16 Richterinnen und Richter. Eine besondere Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf besteht für sog. Landwirtschaftssachen, z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen. Hier ist das Gericht für alle Bezirke der hamburgischen Amtsgerichte zuständig mit Ausnahme der Bezirke des Amtsgerichts Hamburg-Harburg.