Gerichtspressestelle

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Stand: 22.06.2022, 00:00

Einführung der eAkte beim Landgericht Hamburg


Nach rund eineinhalb Jahren Pilotbetrieb hat das Landgericht Hamburg heute im Zivilbereich mit der flächendeckenden Einführung der elektronischen Akte (eAkte) begonnen. Neu eingehende Verfahren werden künftig in 18 der insgesamt 37 Zivilkammern des Landgerichts und in einer Kammer für Handelssachen elektronisch geführt. Die Einführung der eAkte in den übrigen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ist für den Herbst 2022 geplant. Der flächendeckende „Rollout“ der eAkte folgt auf die im September 2020 begonnene Pilotierung der eAkte in zuletzt sechs Kammern des Landgerichts und ist in den letzten Monaten durch eine Analyse der Arbeitsabläufe, durch Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch neue Hardware intensiv vorbereitet worden.

Auch bei den Amtsgerichten und beim Hanseatischen Oberlandesgericht laufen die Vorbereitungen für eine flächendeckende Einführung der eAkte. Das Amtsgericht Hamburg hat mit der Pilotierung der eAkte im Mai 2021 in 12 Zivilabteilungen begonnen, die neben sog. allgemeinen Zivilsachen auch Streitigkeiten aus dem Urheber- und Presserecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Transport- und Schifffahrtssachen bearbeiten. In erstinstanzlichen Familienverfahren wird die eAkte seit März 2022 beim Amtsgericht Hamburg-Altona pilotiert. Ab dem Spätherbst 2022 sind in mehreren Einführungswellen die Zivil- und Familienabteilungen aller Amtsgerichte und im ersten Quartal 2023 die übrigen Zivil- und Familiensenate am Oberlandesgericht für den „Rollout“ der eAkte vorgesehen.

Bis Ende des Jahres 2025 muss die Einführung der elektronischen Akte nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers in der Justiz flächendeckend abgeschlossen sein.