Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht
Datenschutz
Allgemeine Information zum Verantwortlichen und zur Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das
Hanseatische Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel: +49 40 115 (Zentrale)
Fax: +49 40 4279 88080
poststelle@olg.justiz.hamburg.de
Die Datenschutzbeauftragte des Hanseatischen Oberlandesgerichts erreichen Sie unter:
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
Tel: +49 40 115 (Zentrale)
Fax: +49 40 4279 88080
datenschutzbeauftragte@olg.justiz.hamburg.de
Datenschutzhinweise
Das Hanseatische Oberlandesgericht verarbeitet personenbezogenen Daten für Zwecke der Durchführung gerichtlicher Verfahren bzw. im Rahmen der Gerichtsverwaltung. Auf dieser Seite werden Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Hanseatische Oberlandesgericht nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) informiert.
Gerichtliche Verfahren
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht, Landgericht und Hanseatisches Oberlandesgericht) finden Sie hier.
Verwaltungsaufgaben
Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, beispielsweise im Rahmen der Dienstaufsicht, am Hanseatischen Oberlandesgericht verarbeitet. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung können im Rahmen der Durchführung von Verwaltungsaufgaben Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. e), f), g) der DS-GVO, das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG), § 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG), § 8 des Hamburgischen Richtergesetzes (HmbRiG) und das Hamburgische Disziplinargesetz (HmbDG) sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden bereichsspezifischen Normen sein.
Im Zuge des Verfahrens werden die Daten an Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung weitergegeben, die mit der Prüfung der Eingabe befasst sind. Umfasst sind die personenbezogenen Daten, welche Sie selbst mitteilen, und ggf. weitere relevante personenbezogene Daten, welche sich aus Gerichtsverfahren oder anderen Akten ergeben, auf die Ihre Eingabe Bezug nimmt. Soweit es erforderlich ist, werden die Daten auch weitergegeben an die von der Eingabe betroffene Person und ggf. die Verwaltungen anderer Stellen, soweit sie zuvor mit dem Verfahren befasst waren oder von diesem betroffen sind (insb. die Gerichtsverwaltungen des Amts- bzw. Landgerichts).
Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JSchrAufbV) aufbewahrt. In der Regel gilt für Eingaben eine Höchstaufbewahrungsfrist von 5 Jahren (Ziff. 382 b der Anlage zur JSchrAufbV).
Ergänzend gelten auch für die Verwaltungsaufgaben die Hinweise für gerichtliche Verfahren.
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Richter und Staatsanwälte finden Sie auf dieser Seite.
Social Media
Datenschutzhinweise für die Social-Media-Plattformen des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden Sie hier.
Datenschutzhinweise zum Gruppenpraktikum für Studierende der Rechtswissenschaft
Datenschutzhinweise zum Gruppenpraktikum für Studierende der Rechtswissenschaft finden Sie auf dieser Seite.