Datenschutz

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Datenschutz und Impressum

Das Landgericht Hamburg verarbeitet personenbezogenen Daten für Zwecke der Durchführung gerichtlicher Verfahren bzw. im Rahmen der Gerichtsverwaltung. Auf dieser Seite werden Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Landgericht Hamburg nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (im Folgenden: DS-GVO) informiert.

Gerichtliche Verfahren

Hinweise zu sämtlichen gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg finden Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts.

 Verwaltungsaufgaben

 Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens, beispielsweise im Rahmen der Dienstaufsicht, am Landgericht Hamburg verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. e), f), g) der DS-GVO, das Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden bereichsspezifischen Normen.

 Im Zuge des Verfahrens werden die Daten an Mitarbeiter der Gerichtsverwaltung weitergegeben, die mit der Prüfung der Eingabe befasst sind. Umfasst sind die personenbezogenen Daten, welche Sie selbst mitteilen, und ggf. weitere relevante personenbezogene Daten, welche sich aus Gerichtsverfahren oder anderen Akten ergeben, auf die Ihre Eingabe Bezug nimmt. Soweit es erforderlich ist, werden die Daten auch weitergegeben an die von der Eingabe betroffene Person und ggf. die Verwaltungen anderer Stellen, soweit sie zuvor mit dem Verfahren befasst waren oder von diesem betroffen sind (insb. die Gerichtsverwaltungen des Amts- bzw. Oberlandesgerichts).

Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung – JSchrAufbV) aufbewahrt. In der Regel gilt für Eingaben eine Höchstaufbewahrungsfrist von 5 Jahren (Ziff. 382 b der Anlage zur JSchrAufbV).

Ergänzend gelten auch für die Verwaltungsaufgaben die Hinweise für gerichtliche Verfahren, die Sie auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts finden



Impressum

Verantwortlich im Sinne von § 55 Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag) und § 5 Telemediengesetz (TMG) für Gestaltung und Informationen über das Landgericht Hamburg:


Landgericht Hamburg

Swen Saß

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

Telefon: (040) 428 43 2629

E-Mail ( Funktionspostfach ): poststelle@lg.justiz.hamburg.de

Hinweis : 

Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Verfahrensanträge oder Schriftsätze können auf diesem Weg nicht rechtswirksam eingereicht werden.

Alle Informationen auf der Homepage des Landgerichts Hamburg erfolgen ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. Für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben könnten, wird keine Haftung übernommen.