Zeugenbetreuung

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Zeuginnen- und Zeugenbetreuung


Sie sind als Zeuge*in  vor Gericht geladen?

Bezeichnungen mit *: männlich, weiblich, divers 

Haben Sie Fragen, benötigen Sie Informationen, sind Sie vielleicht verunsichert oder haben Befürchtungen?


Wenden Sie sich gerne an uns:

Telefon:        040 428 43 2724

E-Mail:          lg.zeugenbetreuung@lg.justiz.hamburg.de


Wer sind wir?

Das Team der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung besteht aus fünf hauptamtlichen Sozialarbeiter*innen. Tatkräftig unterstützt werden die Mitarbeiter*innen durch Studenten*innen, der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften oder der Helmut-Schmidt-Universität.

Wer kann sich an die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung wenden?

Die Zeuginnen- und Zeugenbetreuung ist zuständig für alle Zeugen*innen jeden Alters, Geschlechts und jeder Nationalität, die im Rahmen eines Strafprozesses in Hamburg aussagen sollen. Die Mitarbeiter*innen beraten und betreuen Zeugen*innen, die in einem Strafverfahren an einem der acht Amtsgerichte in Hamburg oder vor dem Landgericht Hamburg aussagen müssen. In Einzelfällen betreuen sie auch Zeugen*innen, die in Zivil- oder Familienverfahren aussagen müssen.

Was beinhaltet unser Angebot?

Wir beraten und begleiten Sie, wenn Sie Zeuge*in geworden sind. Die Aufgabe der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung ist es, Ihnen zu helfen, die psychischen Belastungen, die in einem Strafverfahren auftreten können, zu reduzieren. Die Beratung ist kostenlos und freiwillig. Darüber hinaus bieten wir für Opfer besonders schwerer Straftaten eine Psychosoziale Prozessbegleitung an.  

Angebot für Zeugen*innen

  • Informationen über den Verhandlungsablauf
  • Informationen über die Aufgaben und Rollen der Prozessbeteiligten (Richter*innen, Staatsanwälte*innen, Verteidiger*innen, Nebenklagevertreter*innen und Nebenkläger*innen, Psychosoziale Prozessbegleiter*innen u.a.)
  • Informationen über Rechte und Pflichten der Zeugen*innen 
  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei Fragen, Unsicherheiten und Ängsten bezüglich der Aussage (im Einzelfall in häuslicher Umgebung)
  • Besichtigung eines Gerichtssaals
  • Anregung von zeugen*innenschonenden Maßnahmen
  • Wartezeit im Zeugen*innenbetreuungszimmer und stärkende Beratung am Verhandlungstag
  • Begleitung in den Gerichtssaal und Anwesenheit während der Aussage im Gerichtssaal
  • Vermittlung an Fachberatungsstellen
  • Beratung mit Dolmetschern*innen (in geeigneten Fällen)


Was kann unsere Beratung bewirken?

  • Orientierung durch Kenntnis über Abläufe, Anwesenheit der Personen im Gerichtssaal und Ortskenntnis im Gebäude
  • Handlungssicherheit durch Aufklärung über Rechte und Pflichten von Zeugen*innen
  • Verringerung der emotionalen Belastung
  • Ermutigung, Stärkung
  • Beruhigung, durch Abbau von Ängsten und Befürchtungen
  • Verständnis für juristische Gesetzesvorgaben, Abläufe und Vorgehensweisen
  • Anregung von Schutzmaßnahmen
  • Abmilderung oder Verhinderung einer sekundären Viktimisierung (einer erneuten Opferwerdung durch die Reaktionen und Umgangsweisen Dritter gegenüber den geschädigten Personen)


Psychosoziale Prozessbegleitung


Was ist die psychosoziale Prozessbegleitung?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine Unterstützungsmöglichkeit für Opfer von besonders schweren Straftaten bzw. für ihre Angehörigen. Damit die Belastungen durch den Strafprozess für Opfer bzw. deren Angehörige so gering wie möglich ausfallen, stehen ihnen Psychosoziale Prozessbegleiter*innen während des gesamten Strafverfahrens unterstützend zur Seite und helfen bei verschiedensten Anliegen.
Psychosoziale Prozessbegleiter*innen sind neutral dem Strafverfahren gegenüber. Sie sprechen mit den Geschädigten nicht über die Tat, sondern die aktuelle Situation der Geschädigten steht im Vordergrund, die vorhandenen Belastungen und wie diese reduziert werden können sowie Informationen über die strafverfahrensrechtlichen Abläufe.

Wie kann ich eine Psychosoziale Prozessbegleitung bekommen?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung erhalten Sie auf Antrag. Sie können den Antrag eigenständig an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht schicken unter Angabe des Aktenzeichens. Falls Sie dazu vorab nähere Auskünfte wünschen, können Sie sich auch gerne an unser Team oder einen*e andere*n anerkannte*n Psychosoziale Prozessbegleiter*in in Hamburg wenden. Die Liste der zugelassenen Psychosozialen Prozessbegleiter*innen finden Sie unter diesem Link:  Was ist psychosoziale Prozessbegleitung? - hamburg.de 

Für wen ist die psychosoziale Prozessbegleitung?

  • Kinder und Jugendliche, die Opfer von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten geworden sind, haben einen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung
  • Erwachsene Opfer von besonders schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben, können einen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung haben.  Sie müssen ihre besondere Schutzbedürftigkeit darlegen. 


Können Kosten entstehen?

Wird dem Antrag auf Psychosoziale Prozessbegleitung stattgegeben, erfolgt eine sogenannte Beiordnung durch das Gericht. Das bedeutet, dass Ihnen ein*e Psychosoziale Prozessbegleiter*in zur Seite gestellt wird. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten, mögliche Kosten werden vom Gericht übernommen. Erfolgt diese Beiordnung nicht, können Sie sich auf eigene Kosten eine Psychosoziale Prozessbegleitung nehmen. 
Bei der Zeuginnen- und Zeugenbetreuung entstehen Ihnen auch bei einer Ablehnung des Antrags keine Kosten. Wir unterstützen Sie weiterhin. Unser Unterstützungsangebot ist auch in diesem Fall kostenlos. 

Wie sieht die Unterstützung der psychosozialen Prozessbegleitung aus?

Die Psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt Sie in allen Abschnitten des Strafverfahrens. 

Polizei /Staatsanwaltschaft

Die Prozessbegleitung ist Ihre Ansprechperson für alle Fragen zum Ablauf des Strafverfahrens. Sie kann Ihnen erklären, welche Beteiligten im Verfahren welche Aufgaben haben. Ihre Prozessbegleitung kann mit Ihnen zu Vernehmungen bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen.


Vor dem Gerichtsprozess

Falls es zu einem Gerichtsprozess kommt, kann Ihnen vorab das Gerichtsgebäude oder der Gerichtssaal gezeigt werden. Sie können ihre Fragen und ggf. Bedenken besprechen. In geeigneten Fällen kann die Prozessbegleitung zeug*innenschonende Maßnahmen anregen. 

Während des Gerichtsprozesses

Ihre Prozessbegleitung darf während der gesamten Gerichtsverhandlung an Ihrer Seite bleiben. So können Sie Wartezeiten gemeinsam überbrücken und haben während der Vernehmung eine Begleitperson neben sich.

Nach dem Gerichtsprozess

Nach der Hauptverhandlung können Sie mit Ihrer Prozessbegleitung über Ihre Eindrücke und Fragen zum gerichtlichen Verfahren sprechen. Für die Zeit nach dem Prozess kann Ihnen Ihre Prozessbegleitung weitere Hilfen wie Therapien, psychologische Beratung u.a. vermitteln.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Möchten Sie telefonisch oder persönlich beraten werden? Wünschen Sie eine Begleitung zum Gerichtstermin? 
Dann wenden Sie sich gerne an uns:

Zeuginnen- und Zeugenbetreuung

Strafjustizgebäude

Zimmer 426 (3.Stock)

Sievekingplatz 3

20355 Hamburg


Persönliche Erreichbarkeiten der Mitarbeitenden:


Christina Beltle:

E-Mail:            christina.beltle@lg.justiz.hamburg.de

Telefon:          040 428 43 -3126


Juliane Kobrow:

E-Mail:            juliane.kobrow@lg.justiz.hamburg.de

Telefon:          040 428 43 -3899


Shanti Vodjani:

E-Mail:            shanti.vodjani@lg.justiz.hamburg.de

Telefon:          040 428 43 -3243


Tina Krafczyk:

E-Mail:            tina.krafczyk@lg.justiz.hamburg.de

Telefon:          040 428 43 -2711


Tim Niederauer:

E-Mail:            tim.niederauer@lg.justiz.hamburg.de

Telefon:          040 428 43 -7093