Apostillen und Legalisationen
Das Landgericht ist für die kostenpflichtige Anbringung von Apostillen – einer speziellen Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr – und Legalisationen – ebenfalls einer Form der Bestätigung der Echtheit bestimmter Urkundsinhalte – auf Urkunden berechtigt, die von einem Hamburger Notar beglaubigt oder vom Landgericht Hamburg ausgestellt sind. Die Bearbeitung dauert in der Regel unter Berücksichtigung des Postweges ca. eine Woche.
Die anfallenden Gebühren werden in bar oder per EC-Karte bei der Zahlstelle eingezahlt. Im schriftlichen Verfahren erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Bei allen notariell beglaubigten Urkunden betragen die Gebühren 25,- € pro Dokument, bei allen landgerichtlichen Entscheidungen 15,- €.
Kontakt
Landgericht Hamburg - Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen - Sievekingplatz 1 [Raum B 027, Anbau/Haus B, Erdgeschoss] 20355 Hamburg |
Tel. 040 / 42843 – 2734 E-Mail poststelle@lg.justiz.hamburg.de |
Öffnungszeiten
Mo - Fr 09.00 – 12.00 Uhr |
Ihren Beglaubigungsantrag (siehe Download), die von einem Hamburger Notar beglaubigte Originalurkunde und die Gebührenquittung können Sie bei der gemeinsamen Annahmestelle des Amts- und Landgerichts abgeben. Alternativ richten Sie Ihren Antrag schriftlich an folgende Adresse:
Landgericht Hamburg
- Verwaltungsstelle für Apostillen und Legalisationen -
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Ihre Dokumente erhalten Sie auf dem Postweg zurück.
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter folgenden Telefonnummern:
040/42843-2734 oder 040/42843-2631