Landessozialgericht Hamburg

Sie lesen den Originaltext

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in leichte Sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in leichter Sprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Übersetzung in Gebärden­sprache. Derzeit können wir Ihnen den Artikel leider nicht in Gebärdensprache anbieten. Wir bemühen uns aber das Angebot zu erweitern.

Ausbildung

Ob Station im Referendariat, Praktikum oder Ausbildung zu Justizfachangestellten - das LSG und die Hamburger Justiz sind für Sie da.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der Hamburger Sozialgerichtsbarkeit. Folgende Ausbildungsangebote bieten wir beziehungsweise die gesamte Hamburger Justiz an:

Referendariat

Als Referendarin oder Referendar sind Sie uns herzlich willkommen. Möchten Sie bei uns am Landessozialgericht eine Station Ihres Referendariats absolvieren, richten Sie bitte eine kurze Bewerbung an den Pressesprecher des Landessozialgerichtes, in der Sie den gewünschten Zeitraum und gegebenenfalls auch angeben, in welchem Rechtsgebiet Sie bevorzugt tätig werden wollen.

Möchten Sie Ihre Station am Sozialgericht absolvieren, so wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialgericht.

Praktikum

Selbstverständlich besteht auch am Landessozialgericht die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. Hierfür wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landessozialgerichts.

Das Sozialgericht Hamburg veranstaltet jährlich ein Praktikum nach § 5 JAG in Form eines so genannten Gruppenpraktikums, in dessen Ablauf auch das Landessozialgericht eingebunden ist. Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an das Sozialgericht.

Ausbildung

Sie suchen anspruchsvolle, abwechslungsreiche Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern? Die Hamburger Justiz bildet für ihre Teams bei den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft regelmäßig vielseitig interessierte und engagierte Nachwuchskräfte zu Justizfachangestellten aus. Die Ausbildung dauert zweieinhalb Jahre und beginnt jeweils zum 1. September. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Praxiszeit in den Gerichten und der Staatsanwaltschaft und bietet umfassende Einblicke in die unterschiedlichsten Rechtsgebiete.

Nähere Informationen zu diesem sowie zu weiteren Ausbildungsangeboten der Justiz finden Sie auf den Ausbildungsseiten der Justizbehörde.