Landessozialgericht Hamburg

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Hamburger Richterin für das Bundessozialgericht

Der Bundesrichterwahlausschuss hat in seiner heutigen Sitzung Barbara Geiger für das Bundessozialgericht gewählt. Sie ist Richterin am Sozialgericht Hamburg.

Barbara Geiger (39) ist Richterin am Sozialgericht Hamburg. Sie begann ihre juristische Laufbahn im Jahr 2008 als Rechtsanwältin in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. Seit 2012 ist sie Richterin beim Sozialgericht Hamburg, seit 2014 im Richterverhältnis auf Lebenszeit. Von 2017 bis 2019 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet, ab August 2018 war sie dort als persönliche Referentin des Präsidenten des Bundessozialgerichts tätig. 2020 folgte ihre Abordnung an das Bundesverfassungsgericht. Seit Januar 2021 ist sie persönliche Referentin des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist Autorin von verschiedenen Aufsätzen in sozialrechtlichen Fachzeitschriften und Mitautorin eines sozialrechtlichen Kommentars zum Krankenversicherungsrecht.

Justizsenatorin Anna Gallina sagt: "Die Wahl von Barbara Geiger ist eine sehr gute Wahl. Barbara Geiger genießt in der Justiz hohe Akzeptanz und viel Anerkennung, was ihre fachliche Leistung in der Rechtsprechung und auch ihre Tätigkeit im administrativen Bereich betrifft. Sie verfügt über breite Kompetenz und Erfahrungen auch an Bundesgerichten. Ich wünsche Barbara Geiger alles Gute! Diese Wahl ist auch ein erneutes Zeichen für die hohe Anerkennung des Rechtsstandorts Hamburg in Deutschland."

Auch der Präsident des Landessozialgerichtes Wolfgang Siewert gratulierte herzlich und wünschte alles Gute und viel Erfolg für die Tätigkeit. Die Wahl sei erneut ein großartiger Beweis der hohen juristischen und persönlichen Qualität der Richterinnen und Richter der Hamburgischen Sozialgerichtsbarkeit. Nunmehr sei Hamburg mit drei Hamburger Richterinnen bzw. Richtern am Bundessozialgericht vertreten.

Hintergrund Bundesrichterwahlausschuss: Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt wurden, zusammen. Er entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Nach der Wahl werden die Kandidatinnen und Kandidaten vom Bundespräsidenten zu Bundesrichterinnen und Bundesrichtern ernannt.