Gerichtskosten
Und wie hoch sind die Kosten des Landesarbeitsgerichts?
Gebühren des Landesarbeitsgerichts müssen Sie nicht erstatten, wenn Ihr gesamter Rechtsstreit durch eine gütliche Einigung (Vergleich) erledigt wird. Gegebenenfalls müssen Sie gerichtliche Auslagen erstatten.
Wird Ihr Rechtsstreit durch Urteil entschieden, müssen Sie die Kosten des Landesarbeitsgerichts erstatten, soweit Sie den Prozess verloren haben. Hier können wir Ihnen nur ein typisches Beispiel geben: Stellen Sie sich vor, das Arbeitsgericht hätte ihre Kündigungsschutzklage (erste Instanz) abgewiesen. Ihre Berufung wird vom Landesarbeitsgericht (zweite Instanz) zurückgewiesen. Bei einem Streitwert von 8.000,00 € (vier Gehälter bei typischer Antragstellung) zahlen Sie an das Landesarbeitsgericht 649,60 € an Gebühren zuzüglich Auslagen (z.B. für Zeugen, Dolmetscher, Sachverständige).
Entscheidungen über Beschwerden in Beschlussverfahren gemäß § 2 a ArbGG (Verfahren in Betriebsverfassungssachen) ergehen dagegen gebühren- und auslagenfrei.