Landesarbeitsgericht Hamburg

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Elektronischer Rechtsverkehr

Kurzinformation

Beim Landesarbeitsgericht Hamburg können seit dem 1. Dezember 2014 in allen Verfahrensbereichen verfahrensbezogene Schriftsätze auf elektronischem Wege eingereicht werden.  

Rechtsgrundlagen sind § 46c des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I 2017, 3803). Dort ist für die oben genannten elektronischen Einreichungen geregelt,

  • dass die Schriftstücke in Form eines elektronischen Dokuments zu übersenden sind und welche Dateiformate hierfür zulässig sind,
  • dass dieses elektronische Dokument
    • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden muss oder
    • von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss (vgl. § 46c Abs. 3 ArbGG).

Was sichere Übermittlungswege in diesem Sinne sind, ist § 46c Abs. 4 ArbGG zu entnehmen. Ein sicherer Übermittlungsweg besteht beispielsweise bei der Kommunikation zwischen einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) und dem EGVP des Gerichts. Die Versendung an das EGVP ohne sicheren Übermittlungsweg setzt neben der qualifizierten elektronischen Signatur unter dem Dokument die Nutzung einer EGVP-Anwendung oder eines EGVP-Onlineformulars voraus. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de.

Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht.

Angaben zu diesen Beschränkungen sowie weitere Informationen über die technischen Rahmenbedingungen finden Sie unter http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!

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