Finanzgericht Hamburg

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Kommunikation

Kommunikation

Das Finanzgericht Hamburg wendet sich zunehmend der elektronischen Vorgangsbearbeitung zu. Hierzu gehört auch, dass die gerichtlichen Schreiben den Verfahrensbeteiligten nach Möglichkeit mittels Computerfax übermittelt werden.

Die wichtigsten Kommunikationswege, um dem Finanzgericht Hamburg Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze zu übermitteln, sind nachfolgend beschrieben.


Per Telefax


Die Zusendung von Schriftsätzen und Anlagen kann per Fax, (040) 4 27 982 - 777, erfolgen. Werden im Einzelfall Originalschriftstücke benötiget, werden sie durch das Gericht gesondert angefordert.

Es reicht die einmalige Übersendung aus, Doppel sind überflüssig.


Per Post


Die Zusendung per Post erfolgt über unsere Anschrift Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg.

Da das Finanzgericht eingehende Schriftsätze und die zugehörigen Anlagen einscannt und den anderen Verfahrensbeteiligten nach Möglichkeit mittels Computerfax übermittelt, ist es nicht mehr erforderlich, Abschriften der Schriftsätze und Kopien derselben Unterlagen einzureichen.


Direkt


Schriftsätze können während der Öffnungszeiten bei der Infothek, die sich in der Eingangshalle befindet, abgegeben werden. Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze fristwahrend über den Nachtbriefkasten eingereicht werden, der vor der Eingangstür des Hauses der Gerichte, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, angebracht ist.


Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)


Beim Finanzgericht Hamburg können Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze auf elektronischem Wege eingereicht werden.

Rechtsgrundlagen sind § 52a der Finanzgerichtsordnung (FGO) und die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV -) vom 24. November 2017 (BGBl. I 2017, 3803). Dort ist für die elektronischen Einreichungen geregelt,

  • dass die Schriftstücke in Form eines elektronischen Dokuments zu übersenden sind und welche Dateiformate hierfür zulässig sind,
  • dass dieses elektronische Dokument
    • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden muss oder
    • von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss (vgl. § 52a Abs. 3 FGO).

Was sichere Übermittlungswege in diesem Sinne sind, ist § 52a Abs. 4 FGO zu entnehmen. Ein sicherer Übermittlungsweg besteht beispielsweise bei der Kommunikation zwischen einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) oder dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (bePO) und dem EGVP des Gerichts. Daneben steht, etwa für Steuerberater, der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos als sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher angemeldet ist (§ 4 Abs. 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes – De-Mail-G -) und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Abs. 5 De-Mail-G bestätigen lässt. Die Versendung an das EGVP ohne sicheren Übermittlungsweg setzt neben der qualifizierten elektronischen Signatur unter dem Dokument die Nutzung einer EGVP-Anwendung oder eines EGVP-Onlineformulars voraus. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite www.egvp.de. Für Steuerberater wird ab dem 1. August 2022 ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) eingeführt. Sie sind ab dem 1. Januar 2023 zur Nutzung des beSt verpflichtet.

Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Zusammenschlüsse sind ab dem 1. Januar 2022, Steuerberater ab dem 1. Januar 2023, gemäß § 52d Satz 1 und 2 FGO grundsätzlich verpflichtet, mit dem Finanzgericht nur noch elektronisch über einen sicheren Übermittlungsweg zu kommunizieren.

Die Adressen der bundesweit am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmenden Gerichte und Behörden können im SAFE-Verzeichnisdienst oder im De-Mail-Adressbuch aufgefunden werden. Die De-Mail-Adresse und die Safe-ID für das EGVP des Finanzgerichts Hamburg finden Sie unter den Kontaktdaten auf der Startseite.

Für Nachrichten, die auf diesen Wegen elektronisch an das Gericht übermittelt werden, bestehen Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Größe einer einzelnen Nachricht sowie der maximalen Anzahl der Anhänge einer Nachricht.

Angaben zu diesen Beschränkungen sowie weitere Informationen über die technischen Rahmenbedingungen finden Sie hier

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung per E-Mail im elektronischen Rechtsverkehr nicht zugelassen ist!

Rechtsantragsdienst


Der Rechtsantragsdienst des Finanzgerichts Hamburg nimmt Klagen und vorläufige Rechtsschutzgesuche (z.B. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung) zur Niederschrift entgegen und ist bei deren Formulierung behilflich. Eine Rechtsberatung darf durch den Antragsdienst nicht erfolgen.

Bringen Sie bitte zur Antragsaufnahme die bereits ergangenen Bescheide - auch Einspruchsentscheidungen - mit.

Die Antragsaufnahme erfolgt nach Anmeldung in Zimmer 627 während der Öffnungszeiten des Gerichts oder nach Vereinbarung ((040) 4 28 43 - 77 70 oder (040) 4 28 43 - 77 61).